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− | '''Nahrungsergänzungsmittel''' (NEM) sind Lebensmitteln entsprechende Produkte im Grenzbereich zu Arzneimitteln, die in Deutschland der [[Nahrungsergänzungsmittelverordnung]] (NemV) unterliegen und im EU-Recht der Richtlinie 2002/46/EG entsprechen. Es handelt sich dabei stets um Lebensmittel, die auch dem [[LFGB]]-Gesetz unterliegen und nicht dazu bestimmt sind, Arzneimittelwirkungen zu entfalten, Erkrankungen zu heilen oder ihnen vorzubeugen oder ohne deren Einnahme es zu Erkrankungen käme. Nahrungsergänzungen dürfen in Deutschland also keinen therapeutischen Nutzen erfüllen oder beanspruchen und haben keinen nennenswerten Anteil an der menschlichen biologischen [[Bioenergetik|Energiegewinnung]]. Ein Ausgleich einer längerdauernden Fehlernährung ist durch sie nicht möglich. Es besteht eine Überschneidung mit dem Begriff Functional Food. | + | '''Nahrungsergänzungsmittel''' (NEM) sind Lebensmitteln entsprechende Produkte, die in Deutschland der [[Nahrungsergänzungsmittelverordnung]] (NemV) unterliegen und im EU-Recht der Richtlinie 2002/46/EG entsprechen. Sie unterliegen dabei stets dem [[LFGB]]-Gesetz und sind nicht dazu bestimmt, Arzneimittelwirkungen zu entfalten, Erkrankungen zu heilen oder ihnen vorzubeugen. Nahrungsergänzungen dürfen in Deutschland keine arzneiliche Wirkung entfalten oder beanspruchen; auch haben sie tekeinen nennenswerten Anteil an der menschlichen biologischen [[Bioenergetik|Energiegewinnung]]. Ein Ausgleich einer längerdauernden Fehlernährung ist durch sie nicht möglich. Es besteht eine teilweise Überschneidung mit dem Begriff Functional Food. |
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− | In den USA entsprechen die NEM weitgehend dem Begriff der OTC-Produkte, also ''over-the-counter''. Derartige Produkte können dort außerhalb von Apotheken rezeptfrei verkauft werden. Allerdings ist die dortige Einordnung liberaler: Nach deutschem Recht müssten viele der US-amerikanischen OTC-Produkte in Deutschland als zulassungspflichtige Arzneimittel eingeordnet werden. | + | In den USA werden die NEM als "dietary supplements" bezeichnet und als OTC-Produkte, also ''over-the-counter'', gehandelt. Derartige Produkte können dort auch außerhalb von Apotheken rezeptfrei verkauft werden. Allerdings ist die dortige Einordnung liberaler: Nach deutschem Recht müssten viele der US-amerikanischen OTC-Produkte in Deutschland als zulassungspflichtige Arzneimittel eingeordnet werden. Die Zulassung untersteht der amerikanischen FDA, der "Food & Drugs Administration". |
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− | NEM sind äußerlich fast immer ähnlich zu Medikamenten aufgemacht und lassen sich vom Laien nicht immer klar von diesen unterscheiden und können daher zu Verwirrung führen. Die Einordnung der in NEM enthaltenen Substanzen, bei Beachtung ihrer Konzentrationen, kann aber selbst Fachleuten in Einzelfällen Probleme bereiten diese von Arzneimitteln zu unterscheiden. | + | NEM sind äußerlich fast immer ähnlich wie Medikamente aufgemacht und lassen sich vom Laien nicht immer klar von diesen unterscheiden. Dies kann zu Verwirrung führen. Die Einordnung der in NEM enthaltenen Substanzen, bei Beachtung ihrer Konzentrationen, kann aber selbst Fachleuten in Einzelfällen Probleme bereiten diese von Arzneimitteln zu unterscheiden. |
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| Nahrungsergänzungsmittel sind eine typische Domäne des Multilevel-Marketing ([[MLM]]) mit ihren spezifischen Werbe- und Marketingsverfahren. Typisch sind auch extreme Preisunterschiede auf dem NEM-Markt für ein und denselben Wirkstoff. Nahrungsergänzungsmittel sind fast immer im Bereich des Bodybuilding und der entsprechenden Trainingseinrichtungen, aber auch des Leistungssports zu finden. Auch die Geschäfte im Bereich der [[Orthomolekulare Medizin|orthomolekularen Medizin]] wären ohne Nahrungsergänzungsmittel nicht denkbar. | | Nahrungsergänzungsmittel sind eine typische Domäne des Multilevel-Marketing ([[MLM]]) mit ihren spezifischen Werbe- und Marketingsverfahren. Typisch sind auch extreme Preisunterschiede auf dem NEM-Markt für ein und denselben Wirkstoff. Nahrungsergänzungsmittel sind fast immer im Bereich des Bodybuilding und der entsprechenden Trainingseinrichtungen, aber auch des Leistungssports zu finden. Auch die Geschäfte im Bereich der [[Orthomolekulare Medizin|orthomolekularen Medizin]] wären ohne Nahrungsergänzungsmittel nicht denkbar. |
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| ==Definition== | | ==Definition== |
− | In Deutschland sind Nahrungsergänzungsmittel rechtlich gesehen Lebensmittel für das LFGB-Gesetz gilt. Bei NEM handelt es sich genauer um Lebensmittel mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung die dazu bestimmt sind die allgemeine Ernährung zu ergänzen. Es sind Produkte in Form von Kapseln, Pastillen, Tabletten, Pillen, Brausetabletten, Pulverbeuteln, Flüssigampullen oder Flaschen die in abgemessenen kleinen Mengen in den Verkehr gebracht werden. Da sie rechtlich zu den Lebensmitteln gehören, fallen sie in Deutschland unter die Regelungen des Lebensmittel- und Futtergesetzbuchs (LFGB). Die erlaubten Inhaltsstoffe sind in Anhang 1 der Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV) [http://www.gesetze-im-internet.de/nemv/index.html] aufgeführt. | + | In Deutschland sind Nahrungsergänzungsmittel rechtlich gesehen Lebensmittel, für die das LFGB, das Lebensmittel- und Futtergesetzbuch, gilt. Bei NEM handelt es sich genauer um Lebensmittel mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung, die dazu bestimmt sind die allgemeine Ernährung zu ergänzen. Es sind Produkte in Form von Kapseln, Pastillen, Tabletten, Pillen, Brausetabletten, Pulverbeuteln, Flüssigampullen oder Flaschen, die in abgemessenen kleinen Mengen in den Verkehr gebracht werden. Die erlaubten Inhaltsstoffe sind in Anhang 1 der Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV) [http://www.gesetze-im-internet.de/nemv/index.html] aufgeführt. |
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| ==Rechtliches== | | ==Rechtliches== |
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| ==Werbende Aussagen mit NEM== | | ==Werbende Aussagen mit NEM== |
− | Werbeaussagen über Nahrungsergänzungsmittel werden seit dem 1. Juli 2007 durch die neue Health-Claims-Verordnung geregelt. Krankheitsbezogene Aussagen und Indikationen sind, wie für andere Lebensmittel auch, nicht erlaubt und können mit Geldbußen geahndet werden. In der Praxis wird das Werbeverbot für NEM regelmäßig und in großem Umfang nicht beachtet. Dies ist insbesondere im Internet zu beobachten. Zur Umgehung des abmahnbaren Werbeverbotes werden auch gezielt sogenannte Onlinemarketing-Bewerber eingesetzt, die im Rahmen des sogenannten [[Guerilla-Marketing]]s in Internetforen Produkte bewerben. Dabei treten gehäuft entweder mehrere derartige Berater - als übliche User getarnt - auf, die zusammen arbeiten und sich ''ergänzen'', oder aber eine einzige Person beginnt Selbstgespräche mit eigenen Pseudonymen. Üblicherweise treten Neu-User mit Gesundheitsfragen auf, die sich nach Hilfe für ein Problem erkundigen. Kurze Zeit später weiß dann ein weiterer Neuuser erstaunlich schnell Rat, bewirbt ein Produkt und rühmt angebliche Heilwirkungen bei sich oder Bekannten. Auch treten solche Werber gerne mit privaten Nachrichten oder E-Mails an nachfragende Personen in Aktion. | + | Werbeaussagen über Nahrungsergänzungsmittel werden seit dem 1. Juli 2007 durch die neue Health-Claims-Verordnung geregelt. Krankheitsbezogene Aussagen und Indikationen sind, wie für andere Lebensmittel auch, nicht erlaubt und können mit Geldbußen geahndet werden. In der Praxis wird das Werbeverbot für NEM regelmäßig und in großem Umfang nicht beachtet. Dies ist insbesondere im Internet zu beobachten. Zur Umgehung des abmahnbaren Werbeverbotes werden auch gezielt sogenannte Onlinemarketing-Bewerber eingesetzt, die im Rahmen des sogenannten [[Guerilla-Marketing]]s in Internetforen Produkte bewerben. Dabei treten gehäuft entweder mehrere derartige Berater - als übliche User getarnt - auf, die zusammen arbeiten und sich ''ergänzen'', oder aber eine einzige Person beginnt Selbstgespräche mit eigenen Pseudonymen. Üblicherweise treten Neu-User mit Gesundheitsfragen auf, die sich nach Hilfe für ein Problem erkundigen. Kurze Zeit später weiß dann ein weiterer Neu-User erstaunlich schnell Rat, bewirbt ein Produkt und rühmt angebliche Heilwirkungen bei sich oder Bekannten. Auch treten solche Werber gerne mit privaten Nachrichten oder E-Mails an nachfragende Personen in Aktion. |
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| Die Verbraucherzentrale NRW weist aufgrund einer stichprobenartigen Untersuchung von Userforen im Internet darauf hin, dass in Meinungsforen für umstrittene Nahrungsergänzungsmittel ''getrommelt'' werde. Die zumeist absurden Beiträge würden dabei oftmals von Verkäufern selbst verfasst. Ins Visier gerieten so insgesamt 30 Berichte zu Aloe Vera-Gels, zu Vitamin- und Mineralstoffpräparaten. Jeder zweite Autor in den Meinungsportalen outete sich offen als Verkäufer (5 Berichte) oder offerierte zumindest weitere Informationen zum Produkt oder dessen Bestellmöglichkeiten (10 Berichte). Nicht verwunderlich also, dass von den 30 überprüften Produktbewertungen nicht weniger als 26 mit irregulären und absurden Werbeaussagen aufwarteten. | | Die Verbraucherzentrale NRW weist aufgrund einer stichprobenartigen Untersuchung von Userforen im Internet darauf hin, dass in Meinungsforen für umstrittene Nahrungsergänzungsmittel ''getrommelt'' werde. Die zumeist absurden Beiträge würden dabei oftmals von Verkäufern selbst verfasst. Ins Visier gerieten so insgesamt 30 Berichte zu Aloe Vera-Gels, zu Vitamin- und Mineralstoffpräparaten. Jeder zweite Autor in den Meinungsportalen outete sich offen als Verkäufer (5 Berichte) oder offerierte zumindest weitere Informationen zum Produkt oder dessen Bestellmöglichkeiten (10 Berichte). Nicht verwunderlich also, dass von den 30 überprüften Produktbewertungen nicht weniger als 26 mit irregulären und absurden Werbeaussagen aufwarteten. |
| Während Hersteller und gewerbliche Händler mit solchen Aussagen gegen das Verbot krankheitsbezogener Werbung verstoßen würden, meinen die Berichterstatter in den Internetforen offenbar ungehindert operieren zu können. ”Sie agieren in einer Grauzone, entziehen sich weitgehend der Lebensmittelüberwachung und werden bisher nicht behelligt”, kritisiert Ernährungsexpertin Angela Clausen von der Verbraucherzentrale NRW. Das Oberlandesgericht Köln (Az.: 6 U 149/07) hatte aber Februar 2008 entschieden, dass MLM-Unternehmen für fehlerhafte und übertriebene Werbung auf der Homepage ihrer Vertriebspartner mithaften.<ref>http://www.vz-nrw.de/UNIQ122313037328397/link502181A.html</ref> | | Während Hersteller und gewerbliche Händler mit solchen Aussagen gegen das Verbot krankheitsbezogener Werbung verstoßen würden, meinen die Berichterstatter in den Internetforen offenbar ungehindert operieren zu können. ”Sie agieren in einer Grauzone, entziehen sich weitgehend der Lebensmittelüberwachung und werden bisher nicht behelligt”, kritisiert Ernährungsexpertin Angela Clausen von der Verbraucherzentrale NRW. Das Oberlandesgericht Köln (Az.: 6 U 149/07) hatte aber Februar 2008 entschieden, dass MLM-Unternehmen für fehlerhafte und übertriebene Werbung auf der Homepage ihrer Vertriebspartner mithaften.<ref>http://www.vz-nrw.de/UNIQ122313037328397/link502181A.html</ref> |
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− | Fast immer wird in Werbung für NEM von der milliardenschweren Nahrungsergänzungsmittelindustrie (NEMI) auf einen angeblichen Mangel an bestimmten Wirkstoffen oder Substanzen hingewiesen, nennen dabei aber regelmäßig dubiose oder einseitig recherchierte Quellen. | + | Fast immer wird in Werbung für NEM von der milliardenschweren Nahrungsergänzungsmittelindustrie (NEMI) auf einen angeblichen Mangel an bestimmten Wirkstoffen oder Substanzen hingewiesen. Dabei werden oft dubiose oder einseitig recherchierte Quellen genannt oder aus Studien sinnentstellend zitiert. Häufig werden auch Hersteller-finanzierte Klein-Untersuchungen als neutrale Quelle suggeriert. |
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| ==Angeblicher Vitaminmangel als Werbeargument== | | ==Angeblicher Vitaminmangel als Werbeargument== |
− | Häufig werden Nahrungsergänzungsmittel mit einem angeblichen zunehmenden Vitaminmangel beworben. Wenn ein gesunder Mensch sich ausgewogen ernährt, sind Vitamine in Nahrungsergänzungsmittel (NEM) überflüssig. Nach Untersuchungen zur allgemeinen Ernährungslage in Deutschland sind außer in Sonderfällen wie beabsichtigte oder vorliegende Schwangerschaft (Folsäure), Alkoholismus (Vitamin B12) oder Erkrankungen, die eine besondere Diät erfordern, NEM nicht notwendig. Dieser Personenkreis sollte sich jedoch vom Arzt beraten lassen und nicht einfach Mittel auf die Empfehlung von Laien hin einnehmen. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) hat den Nährstoffgehalt dreier Lebensmittel in den letzten 50 Jahren verglichen. Demnach enthalten Orangen heute genauso viel Vitamin C wie vor 50 Jahren. Das gleiche gilt für Kartoffeln. Nur bei Äpfeln schwanken die Werte über die Jahre hinweg. Allerdings halten das die Wissenschaftler eher für jahreszeitlich bedingt, und sehen darin kein Indiz für einen generellen Verlust an Nährstoffen. Lebensmittelchemiker der Universität Kaiserslautern haben die Hypothese vom angeblichen Nährstoffmangel untersucht. Und keinen Hinweis darauf gefunden, dass bei einer ausgewogenen Ernährung der Körper mit Vitaminen oder Mineralsstoffen unterversorgt wird. Gerhard Eisenbrand, der Leiter der Forschungsgruppe, nennt den angeblichen Mangel an Vitaminen und Mineralstoffen einen "Mythos". Über die Geschichte der Vermarktungsstrategien von Vitamin C gibt ein Buch von Beat Bächi Auskunft<ref>Beat Bächi: Vitamin C für alle! Pharmazeutische Produktion, Vermarktung und Gesundheitspolitik (1933-1953). Chronos Verlag</ref> [http://www.zeit.de/2009/21/A-Vitamin-C] [http://orf.at/090625-39701/?href=http%3A%2F%2Forf.at%2F090625-39701%2F38682txt_story.html]. | + | Häufig werden Nahrungsergänzungsmittel mit einem angeblich zunehmenden Vitaminmangel beworben. Wenn ein gesunder Mensch sich ausgewogen ernährt, sind Vitamine in Nahrungsergänzungsmittel (NEM) überflüssig. Nach Untersuchungen zur allgemeinen Ernährungslage in Deutschland sind außer in Sonderfällen wie beabsichtigte oder vorliegende Schwangerschaft (Folsäure), Alkoholismus (Vitamin B12) oder Erkrankungen, die eine besondere Diät erfordern, NEM nicht notwendig. Dieser Personenkreis sollte sich jedoch vom Arzt beraten lassen und nicht einfach Mittel auf die Empfehlung von Laien hin einnehmen. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) hat den Nährstoffgehalt dreier Lebensmittel in den letzten 50 Jahren verglichen. Demnach enthalten Orangen heute genauso viel Vitamin C wie vor 50 Jahren. Das gleiche gilt für Kartoffeln. Nur bei Äpfeln schwanken die Werte über die Jahre hinweg. Allerdings halten das die Wissenschaftler eher für jahreszeitlich bedingt, und sehen darin kein Indiz für einen generellen Verlust an Nährstoffen. Lebensmittelchemiker der Universität Kaiserslautern haben die Hypothese vom angeblichen Nährstoffmangel untersucht. Und keinen Hinweis darauf gefunden, dass bei einer ausgewogenen Ernährung der Körper mit Vitaminen oder Mineralsstoffen unterversorgt wird. Gerhard Eisenbrand, der Leiter der Forschungsgruppe, nennt den angeblichen Mangel an Vitaminen und Mineralstoffen einen "Mythos". Über die Geschichte der Vermarktungsstrategien von Vitamin C gibt ein Buch von Beat Bächi Auskunft<ref>Beat Bächi: Vitamin C für alle! Pharmazeutische Produktion, Vermarktung und Gesundheitspolitik (1933-1953). Chronos Verlag</ref> [http://www.zeit.de/2009/21/A-Vitamin-C] [http://orf.at/090625-39701/?href=http%3A%2F%2Forf.at%2F090625-39701%2F38682txt_story.html]. |
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| ==Geschäfte und NEM-Umsatz in Deutschland== | | ==Geschäfte und NEM-Umsatz in Deutschland== |