1986 wird Hamer zu einer Geldstrafe von 3000 DM verurteilt, da er ohne Approbation von April bis August 1986 Patienten behandelte (Aktenzeichen 34 Js 85/86 der StA Köln) und dabei gegen das Heilpraktikergesetz verstiess. | 1986 wird Hamer zu einer Geldstrafe von 3000 DM verurteilt, da er ohne Approbation von April bis August 1986 Patienten behandelte (Aktenzeichen 34 Js 85/86 der StA Köln) und dabei gegen das Heilpraktikergesetz verstiess. |