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| ==Rechtliches== | | ==Rechtliches== |
| [[image:Drahtkrone.jpg|Magierin mit Drahtkrone zum besseren Empfang der Botschaften aus dem Jenseits. Quelle: taz|thumb]] | | [[image:Drahtkrone.jpg|Magierin mit Drahtkrone zum besseren Empfang der Botschaften aus dem Jenseits. Quelle: taz|thumb]] |
− | Esoterikmessen unterliegen wie alle anderen Verkaufsveranstaltungen den entsprechenden Gesetzen und Verordnungen des Handels- und Gewerberechts. Aus strafrechtlicher Sicht sind sie stets eine Grauzone, denn dort werden Gegenstände und Verfahren angepriesen und verkauft, denen Eigenschaften und Wirkungen unterstellt werden, die sie in den allermeisten Fällen gar nicht besitzen. Dies liegt in der Natur des Esoterik- und Psychomarktes. Es gibt natürlich Anbieter, die selbst an diese Eigenschaften und Wirkungen glauben und davon überzeugt sind. Andere wiederum wissen sehr genau, dass es Vorspiegelung falscher Tatsachen ist und dass sie ihre Kunden wider besseres Wissen falsch beraten und mehr oder weniger betrügen. | + | Esoterikmessen unterliegen wie alle anderen Verkaufsveranstaltungen den entsprechenden Gesetzen und Verordnungen des Handels- und Gewerberechts. Aus strafrechtlicher Sicht sind sie stets eine Grauzone, denn dort werden Gegenstände und Verfahren angepriesen und verkauft, denen Eigenschaften und Wirkungen unterstellt werden, die sie in den allermeisten Fällen gar nicht besitzen. |
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− | Nun ist es in unseren Rechtssystem nicht verboten, sich Märchen erzählen zu lassen, diese zu glauben und Geld dafür auszugeben. Man kann in der esoterischen und pseudowissenschaftlichen Grauzone von Esoterikmessen schwer nachweisen, wann in Verkaufgesprächen und bei Verkäufen die Grenze zum strafrechtlich relevanten Betrug überschritten wird.<ref>http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html</ref> Die Gerichte werden in der Regel erst dann tätig, wenn sich ein Käufer betrogen und geschädigt fühlt und die Sache zur Anzeige bringt. Dann kommt es auch noch darauf an, wie hoch der entstandene Schaden ist. Diesbezügliche Verurteilungen gegen extreme Beutelschneider werden hin und wieder bekannt.
| + | Man kann in der esoterischen und pseudowissenschaftlichen Grauzone von Esoterikmessen schwer nachweisen, wann in Verkaufgesprächen und bei Verkäufen die Grenze zum strafrechtlich relevanten Betrug überschritten wird.<ref>http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html</ref> Die Gerichte werden in der Regel erst dann tätig, wenn sich ein Käufer betrogen und geschädigt fühlt und die Sache zur Anzeige bringt. Dann kommt es auch noch darauf an, wie hoch der entstandene Schaden ist. Diesbezügliche Verurteilungen gegen extreme Beutelschneider werden hin und wieder bekannt. |
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− | Man kann davon ausgehen, dass Straftaten des Nebenstrafrechts zum Alltag von Esoterikmessen gehören. Auch hier lässt sich das kaum nachweisen, sofern die Anbieter nicht offen damit werben. Es werden z.B. in mündlichen Verkaufsgesprächen pseudomedizinische Diagnosen gestellt von Personen, die dazu nicht berechtigt sind, insbesondere beim so genannten Geistigen Heilen<ref>http://sekten-info-nrw.de/index.php?option=com_content&task=view&id=153&Itemid=46</ref> (Heilpraktikergesetz<ref>http://www.gesetze-im-internet.de/heilprg/BJNR002510939.html</ref>). Es werde Präparate und Verfahren der Alternativmedizin auf eine Art und Weise beworben, die gegen das Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb<ref>http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetz_gegen_den_unlauteren_Wettbewerb</ref> sowie das Heilmittelwerbegesetz<ref>http://de.wikipedia.org/wiki/Heilmittelwerbegesetz</ref> verstößt. Ein Beispiel sind die so genannten Heilssteine.<ref>http://www.heilmittelwerberecht-aktuell.de/11/</ref><ref>http://www.it-recht-kanzlei.de/index.php?id=view&cid=3756</ref><ref>http://openjur.de/u/31354-327_o_204-08.html</ref>
| + | Auf Esoterikmessen werden z.B. in mündlichen Verkaufsgesprächen pseudomedizinische Diagnosen gestellt von Personen, die dazu nicht berechtigt sind, insbesondere beim so genannten Geistigen Heilen<ref>http://sekten-info-nrw.de/index.php?option=com_content&task=view&id=153&Itemid=46</ref> (Heilpraktikergesetz<ref>http://www.gesetze-im-internet.de/heilprg/BJNR002510939.html</ref>). Es werden Präparate und Verfahren der Alternativmedizin auf eine Art und Weise beworben, die gegen das Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb<ref>http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetz_gegen_den_unlauteren_Wettbewerb</ref> sowie das Heilmittelwerbegesetz<ref>http://de.wikipedia.org/wiki/Heilmittelwerbegesetz</ref> verstößt. Ein Beispiel sind die so genannten Heilssteine.<ref>http://www.heilmittelwerberecht-aktuell.de/11/</ref><ref>http://www.it-recht-kanzlei.de/index.php?id=view&cid=3756</ref><ref>http://openjur.de/u/31354-327_o_204-08.html</ref> |
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− | Auch nach dem Gewerberecht könnten entsprechende Kontrollen bei Esoterikmessen unangenehm werden. Die wenigsten Aussteller bei Esoterikmessen dürften nämlich über eine Erlaubnis für das Reisegewerbe verfügen.<ref>http://de.wikipedia.org/wiki/Reisegewerbe</ref>
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| ==Esoterikmessen im deutschsprachigem Raum== | | ==Esoterikmessen im deutschsprachigem Raum== |