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Kristof et al. (1998) sind der Auffassung, dass Ergebnisse von Reflextherapeuten, die als Fachkundige über die Therapieform Bescheid wussten und somit ggf. unbewusst die Patienten in den Studien hätten beeinflussen können, nicht ausgeschlossen werden kann. Diesen Effekt in klinischen Studien zu kontrollieren, dürfte jedoch schwer fallen. Wirklich handfeste gesicherte Daten über die Wirksamkeit der FRZM liegen bis heute nicht vor.
 
Kristof et al. (1998) sind der Auffassung, dass Ergebnisse von Reflextherapeuten, die als Fachkundige über die Therapieform Bescheid wussten und somit ggf. unbewusst die Patienten in den Studien hätten beeinflussen können, nicht ausgeschlossen werden kann. Diesen Effekt in klinischen Studien zu kontrollieren, dürfte jedoch schwer fallen. Wirklich handfeste gesicherte Daten über die Wirksamkeit der FRZM liegen bis heute nicht vor.
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Im privaten Bereich wird die FRZM als Heil- und Hilfsmittel angepriesen. Als Patient sollte man wissen, dass die FRZM eine Ausübung der Heilkunde ist und folglich die Zulassung als Heilpraktiker bedingt, wenn sie gewerbsmäßig betrieben wird (OVG Koblenz, 8.11.1988, Az.: 6 A 21/88). Dabei ist es irrelevant, ob für diese Leistung Geldzahlungen verlangt werden oder nicht.
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== Rechtliches ==
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Im privaten Bereich wird die FRZM als Heil- und Hilfsmittel angepriesen. Als Patient sollte man wissen, dass die FRZM eine Ausübung der Heilkunde ist und folglich die Zulassung als Heilpraktiker bedingt, wenn sie gewerbsmäßig betrieben wird. Mit der Frage, ob Fußreflexzonenmassage unter das Heilpraktikergesetz fällt, befasste sich das Oberverwaltungsgerichtes Koblenz bereits 1988 (Urteil vom 8.11.1988, Aktenzeichen 6 A 21/88). Dieses steht auf dem Standpunkt, dass Fußreflexzonenmassage eine gezielte Behandlungsmethode zur Linderung bzw. Heilung von Beschwerden, ja sogar von Krankheiten darstellt. Anerkanntermaßen, so das Gericht, gehe die Fußreflexzonenmassage von einer Wechselbeziehung zwischen bestimmten Fußpartien und diesen zugeordneten Organen oder Körperteilen aus. Aufgrund dieser Zuordnung solle durch Massieren eines bestimmten Punktes am Fuß auf ein an anderer Stelle des Körpers vorhandenes Leiden, welches nicht selten organischer Art sei, eingewirkt werden. Hieraus werde deutlich, dass die somit der Fußreflexzonenmassage notwendigerweise vorangehende diagnostische Tätigkeit typisch ärztlich sei und ärztliches Fachwissen voraussetze.
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Auch das Verwaltungsgericht Oldenburg hat die Fußreflexzonenmassage als "Heilbehandlung" angesehen und zwar u.a. wegen möglicher Kontraindikationen bei akuten Krankheiten (Urteil vom 25.9.1995, Aktenzeichen 7 B 3587/96). Ebenso ist das Finanzgericht Baden-Württemberg (Urteil vom 20.06.2000, Aktenzeichen 1 K 13/96) im Kontext davon ausgegangen, dass eigenverantwortlich ausgeübte Fußreflexzonenmassage eine erlaubnispflichtige Heilbehandlung darstellt und damit eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz voraussetzt. Wer nicht Arzt oder im Besitz einer Heilpraktiker-Erlaubnis ist, macht sich bei der gewerbsmäßigen Ausübung dieser Tätigkeit strafbar.
    
==Quellennachweise==
 
==Quellennachweise==
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