| HPs müssen schwerkranke Patienten zum Arzt schicken. Einem Heilpraktiker, der diese Grenzen nicht erkennt bzw. nicht danach handelt, kann die Berufserlaubnis entzogen werden. Das hat der Verwaltungsgrichtshof Baden-Württemberg angelegentlich einer schwerwiegenden Fehldiagnose im Jahr 2008 entschieden.<ref>Beschluss des VGH Mannheim vom 02.10.2008. Aktenzeichen 9 S 1782/08, NJW 2009, 458</ref> Patienten dürfen nicht im Glauben gelassen werden, der Besuch beim HP ersetze eine ärztliche Behandlung, so der Richter. Ein HP hatte geklagt, nachdem er seine Zulassung verloren hatte. Er hatte einer seiner Patientinnen mit einer bioelektrischen [[Bioresonanz]]methode untersucht. Mit dieser Art der Elektro-Akupunktur hatte er einen Krebstumor in ihrer Brust als vermeintlich gutartige Wucherung erklärt. An dieser Diagnose hielt er bis zuletzt fest. Auch als das Geschwür auf eine Größe von 24 Zentimeter Durchmesser angewachsen und aufgebrochen war und die Patientin bereits stark an Gewicht verloren hatte. Ein Arzt diagnostizierte dagegen einen bösartigen Tumor mit Tochtergeschwülsten. An dessen Folgen starb die Frau. Dem Mann sei die HP-Erlaubnis zu Recht entzogen worden, urteilte das Gericht. Sein Verhalten rechtfertige den Schluss, dass ihm die für die Berufsausübung erforderliche Zuverlässigkeit fehle und die Volksgesundheit gefährdet sei, wenn er die Heilkunde ausübe.<ref>http://www.wiso.zdf.de/ZDFde/inhalt/15/0,1872,7391311,00.html</ref> | | HPs müssen schwerkranke Patienten zum Arzt schicken. Einem Heilpraktiker, der diese Grenzen nicht erkennt bzw. nicht danach handelt, kann die Berufserlaubnis entzogen werden. Das hat der Verwaltungsgrichtshof Baden-Württemberg angelegentlich einer schwerwiegenden Fehldiagnose im Jahr 2008 entschieden.<ref>Beschluss des VGH Mannheim vom 02.10.2008. Aktenzeichen 9 S 1782/08, NJW 2009, 458</ref> Patienten dürfen nicht im Glauben gelassen werden, der Besuch beim HP ersetze eine ärztliche Behandlung, so der Richter. Ein HP hatte geklagt, nachdem er seine Zulassung verloren hatte. Er hatte einer seiner Patientinnen mit einer bioelektrischen [[Bioresonanz]]methode untersucht. Mit dieser Art der Elektro-Akupunktur hatte er einen Krebstumor in ihrer Brust als vermeintlich gutartige Wucherung erklärt. An dieser Diagnose hielt er bis zuletzt fest. Auch als das Geschwür auf eine Größe von 24 Zentimeter Durchmesser angewachsen und aufgebrochen war und die Patientin bereits stark an Gewicht verloren hatte. Ein Arzt diagnostizierte dagegen einen bösartigen Tumor mit Tochtergeschwülsten. An dessen Folgen starb die Frau. Dem Mann sei die HP-Erlaubnis zu Recht entzogen worden, urteilte das Gericht. Sein Verhalten rechtfertige den Schluss, dass ihm die für die Berufsausübung erforderliche Zuverlässigkeit fehle und die Volksgesundheit gefährdet sei, wenn er die Heilkunde ausübe.<ref>http://www.wiso.zdf.de/ZDFde/inhalt/15/0,1872,7391311,00.html</ref> |
| + | ''„Nach § 13 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst achten die Gesundheitsämter darauf, dass niemand unerlaubt die Heilkunde ausübt. Wie Sie selbst schreiben ist Herr ...... Heilpraktiker und besitzt somit die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung. Eine INHALTLICHE Überprüfung - auf die Ihr Artikel abzielt und die ich persönlich für mehr als wünschenswert halten würde - der Tätigkeit ist uns mangels Rechtsgrundlage verwehrt. Die einzigen mir bekannten Schranken stellen das Haftungsrecht (das Betroffene bei einer Schädigung selbst geltend machen müssten) oder das Strafrecht dar. Auch für den Heilpraktiker dürfte in Analogie die in knapp einem Jahrhundert für Ärzte entwickelte Rechtsprechung gelten, dass eine Heilbehandlung nur dann straffrei bleibt, wenn über sie aufgeklärt wurde, der Patient einwilligt UND die Behandlung nach den Regeln der ärztlichen bzw. dann Heilpraktiker-Kunst erfolgt. Was die Regeln der Heilpraktiker-Kunst darstellen und wer sie definiert müsste letztendlich im Einzelfall der Richter entscheiden. Da dies sehr problematisch ist und oft kein ‚öffentliches Interesse’ gesehen wird, sind die für Verfolgung von Straftaten zuständigen Staatsanwaltschaften meines Wissens eher zögerlich mit der Verfolgung, selbst wenn (was selten genug der Fall sein dürfte) eine Anzeige wegen Körperverletzung erfolgt. Persönlich würde ich die Möglichkeit der inhaltlichen Überprüfung der Tätigkeit von Heilpraktikern durch den Staat zwar begrüßen, eine rechtliche Grundlage ist mir jedoch nicht bekannt. ...... Wenn man der Meinung ist, dass der Staat therapeutische Beziehungen überwachen und in sie eingreifen können sollte, hilft nur eine Gesetzesänderung durch Überzeugung der Politik.“'' |