Beim Gabriel-Chip handelt es sich nicht um ein Arzneimittel nach dem Arzneimittelgesetz
Beim Gabriel-Chip handelt es sich nicht um ein Arzneimittel nach dem Arzneimittelgesetz
beziehungsweise auch nicht um ein Medizinprodukt nach dem Medizinproduktgesetz.
beziehungsweise auch nicht um ein Medizinprodukt nach dem Medizinproduktgesetz.
−
Zusätzlich wollen und müssen wir darauf hinweisen, dass weder das Wirkprinzip, noch die Herstellungstechnologie, noch eine positive Wirkung auf das gesundheitliche Wohlbefinden
+
Zusätzlich wollen und müssen wir darauf hinweisen, dass weder das Wirkprinzip,
−
bisher allgemein wissenschaftlich gesichert bzw. anerkannt sind. Ab dem Kaufdatum gewähren
+
noch die Herstellungstechnologie, noch eine positive Wirkung auf das gesundheitliche
−
wir daher innerhalb von 6 Wochen eine uneingeschränkte Rückgabegarantie.
+
Wohlbefinden bisher allgemein wissenschaftlich gesichert bzw. anerkannt sind.
+
Ab dem Kaufdatum gewähren wir daher innerhalb von 6 Wochen eine uneingeschränkte Rückgabegarantie.