Bei dem Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sind Kommissionen eingerichtet, denen die Bewertung der Mittel der Besonderen Therapierichtungen obliegt. Die Erleichterungen im Zulassungsverfahren sind beim BfArM einsehbar. | Bei dem Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sind Kommissionen eingerichtet, denen die Bewertung der Mittel der Besonderen Therapierichtungen obliegt. Die Erleichterungen im Zulassungsverfahren sind beim BfArM einsehbar. |