Die Ausbildung zum Heilpraktiker wird als zertifizierte Weiterbildungsmaßnahme nach § 85 SGB III und AZWV durch die Arbeitsagentur gefördert. Beginn soll der 1. Juni 2010 sein<ref>http://www.samuelhahnemannschule.de/9ftp/M9-INFO-fortlauf-2010-02-21.pdf</ref>. Die Kosten für eine zwei Jahre dauernde Maßnahme belaufen sich bei einer Stundenzahl von 3.600 Unterrichtsstunden (Stundensatz: 4,18 €) in 104 Wochen folgendermaßen:
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Die Ausbildung zum Heilpraktiker wird als zertifizierte Weiterbildungsmaßnahme (Trägernummer:
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955 / 20576) nach § 85 SGB III und AZWV durch die Arbeitsagentur gefördert. Beginn der Maßnahmen soll der 1. Juni 2010 sein<ref>http://www.samuelhahnemannschule.de/9ftp/M9-INFO-fortlauf-2010-02-21.pdf</ref>. Die Kosten für eine zwei Jahre dauernde Maßnahme belaufen sich bei einer Stundenzahl von 3.600 Unterrichtsstunden (Stundensatz: 4,18 €) in 104 Wochen folgendermaßen: