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| ==staatliche Förderung== | | ==staatliche Förderung== |
− | Die Ausbildung zum Heilpraktiker wird als zertifizierte Weiterbildungsmaßnahme nach § 85 SGB III und AZWV durch die Arbeitsagentur gefördert. Beginn soll der 1. Juni 2010 sein<ref>http://www.samuelhahnemannschule.de/9ftp/M9-INFO-fortlauf-2010-02-21.pdf</ref>. | + | Die Ausbildung zum Heilpraktiker wird als zertifizierte Weiterbildungsmaßnahme nach § 85 SGB III und AZWV durch die Arbeitsagentur gefördert. Beginn soll der 1. Juni 2010 sein<ref>http://www.samuelhahnemannschule.de/9ftp/M9-INFO-fortlauf-2010-02-21.pdf</ref>. Die Kosten für eine Maßnahme belaufen sich bei einer Stundenzahl von 3.600 Unterrichtsstunden (Stundensatz: 4,18 €) in 104 Wochen folgendermaßen: |
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| + | *Schulgebühr: 13.320,00 € |
| + | *Literaturkosten: 1.270,00 € |
| + | *Prüfungsgebühren: ( Gesundheitsamt ) 450,00 € |
| + | Das ergibt eine Gesamtschulgebühr von 15.040,00 €. Bei einer Zahlungsweise in 24 Monatsraten beträgt die monatliche Zahlung 626,66 €<ref>http://www.samuelhahnemannschule.de/9ftp/M9-INFO-fortlauf-2010-02-21.pdf, Seite 6</ref>. |
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| ==Quellenverzeichnis== | | ==Quellenverzeichnis== |