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| Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (2000) führte in einer aktuellen Stellungnahme aus: 'Die therapeutische oder krankheitsvorbeugende Wirkung von Kombucha ist wissenschaftlich nicht nachgewiesen'<ref>Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE): Kombucha ist laut DGE kein Gesundheitselixier. Pharmazeutische Zeitung 145 (Nr.35): 2906, 2000</ref>. | | Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (2000) führte in einer aktuellen Stellungnahme aus: 'Die therapeutische oder krankheitsvorbeugende Wirkung von Kombucha ist wissenschaftlich nicht nachgewiesen'<ref>Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE): Kombucha ist laut DGE kein Gesundheitselixier. Pharmazeutische Zeitung 145 (Nr.35): 2906, 2000</ref>. |
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| + | ==Unlautere Werbung== |
| + | International anbietende Anbieter von Kombucha-Getränken werben u.a. mit berühmten Persönlichkeiten, die Kombucha erfolgreich angewendet haben sollen. In den USA wird dem ehemaligen US-Präsenten Ronald Reagan angedichtet, er hätte sein Krebsleiden erfolgreich mit Kombucha geheilt. Diesen soll er während seiner Amtszeit von einem japanischen Botschafter erhalten haben. Reagen, der 1981 erstmalig zum Präsidenten gewählt wurde, erkrankte zwar in der Tat an Krebs, jedoch wurde er erfolgreich im Jahre 1985 operiert. Eine Heilung des Ex-Präsidenten durch Kombucha erfolgte eindeutig nicht - sie wird lediglich zu Marketingzwecken behauptet. |
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| + | Das Oberlandesgerichts Karlsruhe (6 U 80/00) urteilte rechtskräftig am 21.03.2001, dass Kombucha-Kapseln, die mit dem Hinweis, das Wohlbefinden zu unterstützen und die Konzentration und Leistungsfähigkeit zu steigern, beworben werden, eine arzneiliche Zweckbestimmung haben und deshalb einer arzneimittelrechtlichen Zulassung bedürfen. Ist die Werbung so ausgelegt, dass die Kapseln die Beschaffenheit, den Zustand oder die Funktion des menschlichen Körpers beeinflussen sollen, handelt es sich nicht mehr um ein Lebens- sondern um ein Arzneimittel. Das Urteil betraf 'Kombucha Zeus 60 Kapseln'. Allerdings bewertete das OLG nicht generell 'Kombucha' als Arzneimittel, sondern nur die strittigen Kapseln. |
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| ==Risiken== | | ==Risiken== |
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| Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (2000) sieht Kombucha kritisch. Bis zum sechsten Tag nach Ansatz der Kultur ist Kombucha zwar ein Erfrischungsgetränk mit süßlichem Geschmack, der an Birnen oder Pfirsiche erinnere. Nach 20 Tagen jedoch erreicht der pH-Wert einen Wert von 2,5: 'Dann lässt sich das Produkt eher als Speiseessig verwenden'<ref> Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE): Kombucha ist laut DGE kein Gesundheitselixier. Pharmazeutische Zeitung 145 (Nr.35): 2906, 2000</ref>. | | Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (2000) sieht Kombucha kritisch. Bis zum sechsten Tag nach Ansatz der Kultur ist Kombucha zwar ein Erfrischungsgetränk mit süßlichem Geschmack, der an Birnen oder Pfirsiche erinnere. Nach 20 Tagen jedoch erreicht der pH-Wert einen Wert von 2,5: 'Dann lässt sich das Produkt eher als Speiseessig verwenden'<ref> Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE): Kombucha ist laut DGE kein Gesundheitselixier. Pharmazeutische Zeitung 145 (Nr.35): 2906, 2000</ref>. |
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− | ==Unlautere Werbung==
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− | International anbietende Anbieter von Kombucha-Getränken werben u.a. mit berühmten Persönlichkeiten, die Kombucha erfolgreich angewendet haben sollen. In den USA wird dem ehemaligen US-Präsenten Ronald Reagan angedichtet, er hätte sein Krebsleiden erfolgreich mit Kombucha geheilt. Diesen soll er während seiner Amtszeit von einem japanischen Botschafter erhalten haben. Reagen, der 1981 erstmalig zum Präsidenten gewählt wurde, erkrankte zwar in der Tat an Krebs, jedoch wurde er erfolgreich im Jahre 1985 operiert. Eine Heilung des Ex-Präsidenten durch Kombucha erfolgte eindeutig nicht - sie wird lediglich zu Marketingzwecken behauptet.
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− | Das Oberlandesgerichts Karlsruhe (6 U 80/00) urteilte rechtskräftig am 21.03.2001, dass Kombucha-Kapseln, die mit dem Hinweis, das Wohlbefinden zu unterstützen und die Konzentration und Leistungsfähigkeit zu steigern, beworben werden, eine arzneiliche Zweckbestimmung haben und deshalb einer arzneimittelrechtlichen Zulassung bedürfen. Ist die Werbung so ausgelegt, dass die Kapseln die Beschaffenheit, den Zustand oder die Funktion des menschlichen Körpers beeinflussen sollen, handelt es sich nicht mehr um ein Lebens- sondern um ein Arzneimittel. Das Urteil betraf 'Kombucha Zeus 60 Kapseln'. Allerdings bewertete das OLG nicht generell 'Kombucha' als Arzneimittel, sondern nur die strittigen Kapseln.
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| ==US-Gesundheitsbehörde FDA sieht Kombucha kritisch== | | ==US-Gesundheitsbehörde FDA sieht Kombucha kritisch== |