völlig aus den Fugen geraten.'') und zum Glauben daß ihre beruflichen Tätigkeiten auf dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) basierten. Auch sei sie in Wirklichkeit eine "Beamtin des Deutschen Reiches (mindestens Stand 31.12.1937" und ''mein dienstliches Handeln erfolgt nach Gesetzgebung des Deutschen Reiches''. Demnach sei die Bundesrepublik Deutschland als eine NGO aufzufassen (Nichtregierungsorganisation, wie etwa das Rote Kreuz) und die Gesetze der Bundesrepublik seien in Wirklichkeit Regelungen vergleichbar mit den "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" im BGB. Auch ist sie Anhängerin der irrigen Ansicht, daß es "fehlende Richterunterschiften" auf Dokumenten wie Durchsuchungsbeschlüssen gebe und diese sich ebenfalls an den Bestimmungen des BGB zu orientieren hätten. Sie habe entsprechend vergeblich bei Vorgesetzten dagegen remonstriert, was zu einer Zerrüttung des vertrauensverhältnisses zu den Vorgesetzten geführt habe. Auch hätte sie nun Angst vor einem Bürgerkrieg drohte sie, falls die Berliner Bürger erkennen würden, daß es keine geltende Rechtsgrundlagen für polizeiliches Handeln gebe. Stattdessen sei das Besatzungsrecht weiterhin für sie gültig (''Mein dienstliches Handeln erfolgt aufgrund Befehls der Alliierten''), auch dies eine typische KRR-Argumentation. In einem offenen Brief wandte sie sich an die britische Botschaft in berlin und fragte nach ihren "Einsatzbefehlen". Letztendlich stellte sich Ivette Pfeiffer selbst unter "Selbstverwaltung gemäß UN-Resolution". | völlig aus den Fugen geraten.'') und zum Glauben daß ihre beruflichen Tätigkeiten auf dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) basierten. Auch sei sie in Wirklichkeit eine "Beamtin des Deutschen Reiches (mindestens Stand 31.12.1937" und ''mein dienstliches Handeln erfolgt nach Gesetzgebung des Deutschen Reiches''. Demnach sei die Bundesrepublik Deutschland als eine NGO aufzufassen (Nichtregierungsorganisation, wie etwa das Rote Kreuz) und die Gesetze der Bundesrepublik seien in Wirklichkeit Regelungen vergleichbar mit den "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" im BGB. Auch ist sie Anhängerin der irrigen Ansicht, daß es "fehlende Richterunterschiften" auf Dokumenten wie Durchsuchungsbeschlüssen gebe und diese sich ebenfalls an den Bestimmungen des BGB zu orientieren hätten. Sie habe entsprechend vergeblich bei Vorgesetzten dagegen remonstriert, was zu einer Zerrüttung des vertrauensverhältnisses zu den Vorgesetzten geführt habe. Auch hätte sie nun Angst vor einem Bürgerkrieg drohte sie, falls die Berliner Bürger erkennen würden, daß es keine geltende Rechtsgrundlagen für polizeiliches Handeln gebe. Stattdessen sei das Besatzungsrecht weiterhin für sie gültig (''Mein dienstliches Handeln erfolgt aufgrund Befehls der Alliierten''), auch dies eine typische KRR-Argumentation. In einem offenen Brief wandte sie sich an die britische Botschaft in berlin und fragte nach ihren "Einsatzbefehlen". Letztendlich stellte sich Ivette Pfeiffer selbst unter "Selbstverwaltung gemäß UN-Resolution". |