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Es kam zu einer polizeiärztlichen Untersuchung und Pfeiffer wurde befristet zunächst für eine kurze Zeit "uneingeschränkt dienstfähig" eingestuft. Ab Januar 2010 berief sie sich auf das Grundrecht aus Artikel 20 IV des Grundgesetzes und reichte ein Urlaubsgesuch ein.
 
Es kam zu einer polizeiärztlichen Untersuchung und Pfeiffer wurde befristet zunächst für eine kurze Zeit "uneingeschränkt dienstfähig" eingestuft. Ab Januar 2010 berief sie sich auf das Grundrecht aus Artikel 20 IV des Grundgesetzes und reichte ein Urlaubsgesuch ein.
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==Quellenangaben==
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