Ein "Diplom" ist in aller Regel ein akademischer Grad, der von Hochschulen und Fachhochschulen verliehen wird, die eine akademische Ausbildung erwarten lassen. Ein Abschluss an einer privaten Akademie, bei deren Ausbildungsabschlüssen keine amtliche Stelle mitwirkt, genügt diesen Anforderungen nicht. Solch ein "Diplom" darf allein im Innenverhältnis der Akademie verwendet werden. Siehe UWG § 5 Abs. 1. | Ein "Diplom" ist in aller Regel ein akademischer Grad, der von Hochschulen und Fachhochschulen verliehen wird, die eine akademische Ausbildung erwarten lassen. Ein Abschluss an einer privaten Akademie, bei deren Ausbildungsabschlüssen keine amtliche Stelle mitwirkt, genügt diesen Anforderungen nicht. Solch ein "Diplom" darf allein im Innenverhältnis der Akademie verwendet werden. Siehe UWG § 5 Abs. 1. |