Pilhar machte 1995 auf sich aufmerksam, als er seine fünfjährige krebskranke Tochter Olivia nach Spanien zu Hamer brachte und sie somit einer effektiven Therapie der evidenzbasierten Medizin vorenthielt. Das Kind wurde letztendlich gegen den Willen der Eltern operiert und lebt heute bei guter Gesundheit.<ref>Interview in Zeitschrift ''Madonna'' vom 5.7.2008</ref> Während die Medien ein großes Interesse am "Fall Olivia" hatten und einen unerträglichen Rummel um das Leid des Kindes veranstalteten, verkaufte Helmut Pilhar Fotos seiner Tochter an Zeitungen und versuchte, die Berichterstattung zu beeinflussen. Für die Erteilung von Senderechten erhielt das Paar 500.000 Schilling. Die Eltern der Olivia wurden zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt.<ref>Urteil des Landesgerichtes Wiener Neustadt vom 11.11.1996 in der Strafsache gegen Erika und Helmut Pilhar, Az: GZ 4C E VR S34/95 – 189 (Bl. 1082-1120 d.A.) und Urteil des Oberlandesgerichtes Wien als Berufungsgericht vom 04.09.1997 in der Strafsache gegen Erika und Helmut Pilhar, Az. 23 Bs 114/97 (Bl. 1121-1141 d.A.)</ref> Für Hamer hatte der erfolglose GNM-Therapieversuch keine strafrechtlichen Konsequenzen, da er inzwischen von Spanien aus ausserhalb von Österreich und Deutschland tätig war. | Pilhar machte 1995 auf sich aufmerksam, als er seine fünfjährige krebskranke Tochter Olivia nach Spanien zu Hamer brachte und sie somit einer effektiven Therapie der evidenzbasierten Medizin vorenthielt. Das Kind wurde letztendlich gegen den Willen der Eltern operiert und lebt heute bei guter Gesundheit.<ref>Interview in Zeitschrift ''Madonna'' vom 5.7.2008</ref> Während die Medien ein großes Interesse am "Fall Olivia" hatten und einen unerträglichen Rummel um das Leid des Kindes veranstalteten, verkaufte Helmut Pilhar Fotos seiner Tochter an Zeitungen und versuchte, die Berichterstattung zu beeinflussen. Für die Erteilung von Senderechten erhielt das Paar 500.000 Schilling. Die Eltern der Olivia wurden zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt.<ref>Urteil des Landesgerichtes Wiener Neustadt vom 11.11.1996 in der Strafsache gegen Erika und Helmut Pilhar, Az: GZ 4C E VR S34/95 – 189 (Bl. 1082-1120 d.A.) und Urteil des Oberlandesgerichtes Wien als Berufungsgericht vom 04.09.1997 in der Strafsache gegen Erika und Helmut Pilhar, Az. 23 Bs 114/97 (Bl. 1121-1141 d.A.)</ref> Für Hamer hatte der erfolglose GNM-Therapieversuch keine strafrechtlichen Konsequenzen, da er inzwischen von Spanien aus ausserhalb von Österreich und Deutschland tätig war. |