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[[image:Regividerm.jpg|(Bildquelle: Mavena Health Care AG (mavena.com)|thumb]][[image:mavenaB12.jpg|Mavena B12 Salbe (Bildquelle:Mavena Health Care AG)|thumb]]
 
[[image:Regividerm.jpg|(Bildquelle: Mavena Health Care AG (mavena.com)|thumb]][[image:mavenaB12.jpg|Mavena B12 Salbe (Bildquelle:Mavena Health Care AG)|thumb]]
 
==Einleitung==
 
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'''Regividerm''' (jetzt '''Mavena B12 Salbe''') ist der Handelsname einer Vitamin&nbsp;B12 (Cyanocobalamin) und Avocadoöl enthaltenden Salbe, die als nicht-apothekenpflichtiges Medizinprodukt der Klasse&nbsp;IIa gegen atopische Dermatitis (Neurodermitis) und Psoriasis (Schuppenflechte) registriert wurde. Aufgrund einer Klage darf der ursprünglich gewählte Name des Produktes ''Regividerm'' ab 2010 nicht mehr verwendet werden, auch ist per einstweiliger Verfügung der Handel der Salbe im Dezember seitens des Herstellers und Vertiebs eingestellt worden. Die Salbe sorgte vor allem im Oktober 2009, aber auch noch Wochen später für Schlagzeilen und war Thema von Fernsehbeiträgen im öffentlich-rechtlichen TV-Programm ARD. Für Medizinprodukte ungewöhnlich wurde zu der Wundersalbe<ref>Zitat aus: Stefan Löffler, ''PR-Falle Medikamente Falsche Versprechungen für Patienten''. DER STANDARD, Printausgabe vom 2.&nbsp;November 2009 [http://derstandard.at/fs/1256743683634/PR-Falle-Medikamente-Falsche-Versprechungen-fuer-Patienten]</ref> bzw. Quacksalbe<ref>Zitat aus: Köppelle, Winfried (2009): Schleichwerbung für eine Quacksalbe und Wunderbuch. Laborjournal, November 2009, Seiten 68-70 [http://www.laborjournal.de/editorials/408.html]</ref> Regividerm am 19.&nbsp;Oktober 2009 ein pseudokritischer Dokumentarfilm des WDR in der ARD gesendet, der dem Zuschauer den Eindruck vermittelte, das Medizinprodukt würde von [[Verschwörungstheorie|einflussreichen Pharmaunternehmen unterdrückt]] und sei gleichzeitig wirksamer als herkömmliche Arzneimittel und habe keine Nebenwirkungen. Der Autor des Films, Klaus Martens, ist gleichzeitig Autor eines Buches zum Thema (vom WDR als ''Buch zur Sendung'' bezeichnet), das im Zusammenhang mit den Fernsehsendungen an prominenter Stelle in der ARD vorgestellt wurde und zeitweilig als Folge des Medienrummels auf der Amazon-Bestsellerliste auf Platz&nbsp;2 vorrückte.
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'''Regividerm''' (jetzt '''Mavena B12 Salbe''') ist der Handelsname einer Vitamin&nbsp;B12 (Cyanocobalamin) und Avocadoöl enthaltenden Salbe, die als nicht-apothekenpflichtiges Medizinprodukt der Klasse&nbsp;IIa (inzwischen am 24.3.10 vom BfArM als Arzneimittel eingestuft) gegen atopische Dermatitis (Neurodermitis) und Psoriasis (Schuppenflechte) registriert wurde. Aufgrund einer Klage darf der ursprünglich gewählte Name des Produktes ''Regividerm'' ab 2010 nicht mehr verwendet werden, auch ist per einstweiliger Verfügung der Handel der Salbe im Dezember seitens des Herstellers und Vertiebs für eine Übergangszeit eingestellt worden. Die Salbe sorgte vor allem im Oktober 2009, aber auch noch Wochen später für Schlagzeilen und war Thema von Fernsehbeiträgen im öffentlich-rechtlichen TV-Programm ARD. Für Medizinprodukte ungewöhnlich wurde zu der Wundersalbe<ref>Zitat aus: Stefan Löffler, ''PR-Falle Medikamente Falsche Versprechungen für Patienten''. DER STANDARD, Printausgabe vom 2.&nbsp;November 2009 [http://derstandard.at/fs/1256743683634/PR-Falle-Medikamente-Falsche-Versprechungen-fuer-Patienten]</ref> bzw. Quacksalbe<ref>Zitat aus: Köppelle, Winfried (2009): Schleichwerbung für eine Quacksalbe und Wunderbuch. Laborjournal, November 2009, Seiten 68-70 [http://www.laborjournal.de/editorials/408.html]</ref> Regividerm am 19.&nbsp;Oktober 2009 ein pseudokritischer Dokumentarfilm des WDR in der ARD gesendet, der dem Zuschauer den Eindruck vermittelte, das Medizinprodukt würde von [[Verschwörungstheorie|einflussreichen Pharmaunternehmen unterdrückt]] und sei gleichzeitig wirksamer als herkömmliche Arzneimittel und habe keine Nebenwirkungen. Der Autor des Films, Klaus Martens, ist gleichzeitig Autor eines Buches zum Thema (vom WDR als ''Buch zur Sendung'' bezeichnet), das im Zusammenhang mit den Fernsehsendungen an prominenter Stelle in der ARD vorgestellt wurde und zeitweilig als Folge des Medienrummels auf der Amazon-Bestsellerliste auf Platz&nbsp;2 vorrückte.
    
Regividerm wird von dem Schweizer Pharmaunternehmen Mavena Health Care&nbsp;AG<ref>Mavena Health Care&nbsp;AG, Haselstrasse&nbsp;1, 5401&nbsp;Baden, Schweiz</ref> vermarktet. 100&nbsp;Gramm der Creme kosten 28,85&nbsp;Euro.
 
Regividerm wird von dem Schweizer Pharmaunternehmen Mavena Health Care&nbsp;AG<ref>Mavena Health Care&nbsp;AG, Haselstrasse&nbsp;1, 5401&nbsp;Baden, Schweiz</ref> vermarktet. 100&nbsp;Gramm der Creme kosten 28,85&nbsp;Euro.
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Regividerm ist der inzwischen geänderte Handelsname eines vom TÜV registrierten Medizinproduktes der Klasse&nbsp;IIa<ref>Regividerm&nbsp;B12 Salbe, PZN&nbsp;5523487, Lauer-Taxe</ref> aus B12 und Avocadoöl. Die Frage, ob es sich nicht eigentlich um ein zulassungspflichtiges Arzneimittel handelt, wird derzeit (Dezember 2009) vom BFARM-Amt geprüft<ref>http://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/pharmazie/news/2009/10/28/das-medizinprodukt-regividermR-und-die-moeglichkeiten-der-behoerden.html</ref> Eine Apothekenpflicht als Medizinprodukt besteht nicht, es könnte in jedem Supermarkt angeboten werden. Im Gegensatz zu einem Arzneimittel braucht ein Medizinprodukt keinen Wirksamkeitsnachweis.<ref>http://www.mig.tu-berlin.de/fileadmin/a38331600/2008.lectures/Berlin_2008.08.25_rb_MDS-Medizinprodukte.pdf</ref> Wolfgang Becker-Brüser, Geschäftsführer der Arzneimittelinformation GmbH, die das ''Arznei-Telegramm'' herausgibt, wies in einem Gespräch mit dem WDR darauf hin, dass die Creme nicht als Arzneimittel zugelassen sei, sondern nur eine Zertifizierung als Medizinprodukt habe: ''"Eine Zertifizierung sagt nichts über den Nutzen aus, während eine Zulassung als Arzneimittel einen Hinweis auf den Nutzen gibt"''. Regividerm wurde demnach nicht zugelassen, sondern lediglich für Deutschland und die Schweiz registriert (Klasse&nbsp;IIa: mäßiger Invasivitätsgrad, kurzzeitige Anwendung am Körper). Die erforderlichen klinischen Tests für ein Medizinprodukt der Klasse&nbsp;II sind minimal und mit denen für ein Arzneimittel nicht zu vergleichen. Ein Medizinprodukt der Klasse&nbsp;II ist auch nicht für den längeren Gebrauch bestimmt.
 
Regividerm ist der inzwischen geänderte Handelsname eines vom TÜV registrierten Medizinproduktes der Klasse&nbsp;IIa<ref>Regividerm&nbsp;B12 Salbe, PZN&nbsp;5523487, Lauer-Taxe</ref> aus B12 und Avocadoöl. Die Frage, ob es sich nicht eigentlich um ein zulassungspflichtiges Arzneimittel handelt, wird derzeit (Dezember 2009) vom BFARM-Amt geprüft<ref>http://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/pharmazie/news/2009/10/28/das-medizinprodukt-regividermR-und-die-moeglichkeiten-der-behoerden.html</ref> Eine Apothekenpflicht als Medizinprodukt besteht nicht, es könnte in jedem Supermarkt angeboten werden. Im Gegensatz zu einem Arzneimittel braucht ein Medizinprodukt keinen Wirksamkeitsnachweis.<ref>http://www.mig.tu-berlin.de/fileadmin/a38331600/2008.lectures/Berlin_2008.08.25_rb_MDS-Medizinprodukte.pdf</ref> Wolfgang Becker-Brüser, Geschäftsführer der Arzneimittelinformation GmbH, die das ''Arznei-Telegramm'' herausgibt, wies in einem Gespräch mit dem WDR darauf hin, dass die Creme nicht als Arzneimittel zugelassen sei, sondern nur eine Zertifizierung als Medizinprodukt habe: ''"Eine Zertifizierung sagt nichts über den Nutzen aus, während eine Zulassung als Arzneimittel einen Hinweis auf den Nutzen gibt"''. Regividerm wurde demnach nicht zugelassen, sondern lediglich für Deutschland und die Schweiz registriert (Klasse&nbsp;IIa: mäßiger Invasivitätsgrad, kurzzeitige Anwendung am Körper). Die erforderlichen klinischen Tests für ein Medizinprodukt der Klasse&nbsp;II sind minimal und mit denen für ein Arzneimittel nicht zu vergleichen. Ein Medizinprodukt der Klasse&nbsp;II ist auch nicht für den längeren Gebrauch bestimmt.
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Die Zertifizierung der Salbe erfolgte durch den TÜV und laut Spiegel bereits am 28.&nbsp;August 2009,<ref>http://www.spiegel.de/wissenschaft/medizin/0,1518,657070-2,00.html</ref> also lange vor den Fernsehaussendungen des 19.&nbsp;und 21.&nbsp;Oktober 2009. Laut Sprecherin der Bezirksregierung Düsseldorf sehe die B12-Anwendung nach einer pharmakologischen Anwendung aus, was das aufwändigere Zulassungsverfahren für Arzneimittel notwendig machen würde.<ref>http://www.faz.net/s/Rub7F74ED2FDF2B439794CC2D664921E7FF/Doc~EC8352BCAB6DB4AB3B0B053BB856B5B2A~ATpl~Ecommon~Scontent.html</ref> Die Behörde hat daher nach Prüfung der Unterlagen das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eingeschaltet, um der Frage nachzugehen, ob es sich bei Regividerm&reg; doch um ein zulassungspflichtiges Arzneimittel handelt.
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Die Zertifizierung der Salbe erfolgte durch den TÜV und laut Spiegel bereits am 28.&nbsp;August 2009,<ref>http://www.spiegel.de/wissenschaft/medizin/0,1518,657070-2,00.html</ref> also lange vor den Fernsehaussendungen des 19.&nbsp;und 21.&nbsp;Oktober 2009. Laut Sprecherin der Bezirksregierung Düsseldorf sehe die B12-Anwendung nach einer pharmakologischen Anwendung aus, was das aufwändigere Zulassungsverfahren für Arzneimittel notwendig machen würde.<ref>http://www.faz.net/s/Rub7F74ED2FDF2B439794CC2D664921E7FF/Doc~EC8352BCAB6DB4AB3B0B053BB856B5B2A~ATpl~Ecommon~Scontent.html</ref> Die Behörde hat daher nach Prüfung der Unterlagen das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eingeschaltet, um der Frage nachzugehen, ob es sich bei Regividerm&reg; doch um ein zulassungspflichtiges Arzneimittel handelt. Am 24. März 2010 wurde von der Bezirksregierung Düsseldorf bekannt, dass die Mavena B12-Salbe (vormals Regividerm) als Arzneimittel eingestuft wird. Damit droht dem Produkt ein Verbot der Inverkehrbringung, solange ein Anhörungsverfahren läuft.
    
Von der Herstellerfirma Regeneratio GmbH wurden unterschiedliche Angaben zur Auslieferung der ersten Chargen gemacht. Zunächst hieß es, die Salbe wäre ab Mitte November 2009 verfügbar, dann jedoch solle eine erste Lieferung an den Großhandel am 4.&nbsp;November 2009 erfolgen. Am 5.&nbsp;November 2009 wurde bekannt gegeben, dass die Salbe ''in den nächsten Tagen'' dem Deutschen Großhandel zugesandt würde, und dass die Belieferung der Schweiz ''zu einem späteren Zeitpunkt'' erfolgen soll. Ob Österreich beliefert werde, sei noch nicht abzusehen.<ref>http://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/pharmazie/news/2009/11/05/regividermR-soll-in-den-naechsten-tagen-erhaeltlich-sein.html</ref>
 
Von der Herstellerfirma Regeneratio GmbH wurden unterschiedliche Angaben zur Auslieferung der ersten Chargen gemacht. Zunächst hieß es, die Salbe wäre ab Mitte November 2009 verfügbar, dann jedoch solle eine erste Lieferung an den Großhandel am 4.&nbsp;November 2009 erfolgen. Am 5.&nbsp;November 2009 wurde bekannt gegeben, dass die Salbe ''in den nächsten Tagen'' dem Deutschen Großhandel zugesandt würde, und dass die Belieferung der Schweiz ''zu einem späteren Zeitpunkt'' erfolgen soll. Ob Österreich beliefert werde, sei noch nicht abzusehen.<ref>http://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/pharmazie/news/2009/11/05/regividermR-soll-in-den-naechsten-tagen-erhaeltlich-sein.html</ref>
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