Die in der Diätverordnung erwähnte "definierte Personengruppe" bezieht sich dabei auf verschiedene Gruppen von Menschen:
Die in der Diätverordnung erwähnte "definierte Personengruppe" bezieht sich dabei auf verschiedene Gruppen von Menschen:
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# Personen mit Störungen von Verdauung, Resorption und Stoffwechsel (Beispiel Diabetiker) sowie Menschen mit Allergien und bekannten Lebensmittelunverträglichkeiten
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# Personen mit Störungen von Verdauung, Resorption und Stoffwechsel (Beispiel Diabetiker, Menschen mit Störung des Fettstoffwechsels)) sowie Menschen mit Allergien und bekannten Lebensmittelunverträglichkeiten
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# Personen, die sich "in besonderen physiologischen Umständen" befinden, Beispiel: Übergewicht
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# Personen, die sich "in besonderen physiologischen Umständen" befinden, (Beispiele: Säuglinge, Kleinkinder, Schwangere, Übergewichtige oder Leistungssportler mit intensiver Muskelarbeit)