Als Nahrungsergänzung ist es rechtlich gesehen nicht zur Krebsbehandlung vorgesehen, und darf daher nicht mit einer angeblichen Wirksamkeit bei Krebs beworben werden. Für Nahrungsergänzungsmittel gilt nicht das Arzneimittelgesetz, sondern die Bestimmungen des [[LFGB|Lebens- und Futtermittelgesetzbuches]] und insbesondere die [[Nahrungsergänzungsmittelverordnung]] (NemV). Nahrungsergänzungsmittel dürfen nicht pharmakologisch wirken und damit auf keinen Fall eine arzneiliche oder therapeutische Wirkung haben<ref>http://www.bfr.bund.de/cm/276/fragen_und_antworten_zu_nahrungsergaenzungsmitteln.pdf</ref>. Irreführende oder krankheitsbezogene Aussagen sind deshalb, zur deutlichen Unterscheidung von Arzneimitteln, ausdrücklich verboten und können kostenpflichtig abgemahnt werden<ref>http://www.bfr.bund.de/cd/9142</ref>. Generell sind Nahrungsergänzungsmittel bei ausgewogener Ernährung laut BfR nicht notwendig<ref>http://www.bfr.bund.de/cd/945</ref>. Im Sommer 2008 hat die World Cancer Research Fund sich zu Nahrungsergänzungsmittel bei Krebs geäussert und verlautbart, dass ''Der Nährstoffbedarf sollte ausschließlich durch Lebensmittel gedeckt werden [soll]. Nahrungsergänzungsmittel werden für die Krebsprävention nicht empfohlen''<ref>http://www.wcrf.org</ref><ref>http://www.dietandcancerreport.org</ref>. | Als Nahrungsergänzung ist es rechtlich gesehen nicht zur Krebsbehandlung vorgesehen, und darf daher nicht mit einer angeblichen Wirksamkeit bei Krebs beworben werden. Für Nahrungsergänzungsmittel gilt nicht das Arzneimittelgesetz, sondern die Bestimmungen des [[LFGB|Lebens- und Futtermittelgesetzbuches]] und insbesondere die [[Nahrungsergänzungsmittelverordnung]] (NemV). Nahrungsergänzungsmittel dürfen nicht pharmakologisch wirken und damit auf keinen Fall eine arzneiliche oder therapeutische Wirkung haben<ref>http://www.bfr.bund.de/cm/276/fragen_und_antworten_zu_nahrungsergaenzungsmitteln.pdf</ref>. Irreführende oder krankheitsbezogene Aussagen sind deshalb, zur deutlichen Unterscheidung von Arzneimitteln, ausdrücklich verboten und können kostenpflichtig abgemahnt werden<ref>http://www.bfr.bund.de/cd/9142</ref>. Generell sind Nahrungsergänzungsmittel bei ausgewogener Ernährung laut BfR nicht notwendig<ref>http://www.bfr.bund.de/cd/945</ref>. Im Sommer 2008 hat die World Cancer Research Fund sich zu Nahrungsergänzungsmittel bei Krebs geäussert und verlautbart, dass ''Der Nährstoffbedarf sollte ausschließlich durch Lebensmittel gedeckt werden [soll]. Nahrungsergänzungsmittel werden für die Krebsprävention nicht empfohlen''<ref>http://www.wcrf.org</ref><ref>http://www.dietandcancerreport.org</ref>. |