Avemar soll entzündungshemmende, antioxidative, immunmodulatorische und krebshemmende Eigenschaften haben. Als Nahrungsergänzung ist es rechtlich gesehen nicht zur Krebsbehandlung vorgesehen, und darf daher nicht mit einer angeblichen Wirksamkeit bei Krebs beworben werden. Für Nahrungsergänzungsmittel gilt nicht das Arzneimittelgesetz, sondern die Bestimmungen des [[LFGB|Lebens- und Futtermittelgesetzbuches]] und insbesondere die [[Nahrungsergänzungsmittelverordnung]] (NemV). Nahrungsergänzungsmittel dürfen nicht pharmakologisch wirken und damit auf keinen Fall eine arzneiliche oder therapeutische Wirkung haben<ref>http://www.bfr.bund.de/cm/276/ | Avemar soll entzündungshemmende, antioxidative, immunmodulatorische und krebshemmende Eigenschaften haben. Als Nahrungsergänzung ist es rechtlich gesehen nicht zur Krebsbehandlung vorgesehen, und darf daher nicht mit einer angeblichen Wirksamkeit bei Krebs beworben werden. Für Nahrungsergänzungsmittel gilt nicht das Arzneimittelgesetz, sondern die Bestimmungen des [[LFGB|Lebens- und Futtermittelgesetzbuches]] und insbesondere die [[Nahrungsergänzungsmittelverordnung]] (NemV). Nahrungsergänzungsmittel dürfen nicht pharmakologisch wirken und damit auf keinen Fall eine arzneiliche oder therapeutische Wirkung haben<ref>http://www.bfr.bund.de/cm/276/ |