− | In der Werbung für Cystus 052 wird das Medizinprodukt als ein Mittel beschrieben, das „auf rein physikalisch-chemische Art lokal“ wirke und somit keine systemischen Wirkungen entfalte. Im Gegensatz dazu wird auf Wirkungen von Polyphenolen verwiesen, die das Produkt zu einem biologischen Infektblocker machen würden, das grippale Infekte bekämpfe und dagegen vorbeuge. Wirksam seien die sekundären Pflanzeninhaltsstoffe Ellagitannin und Proanthocyanid sowie Flavonoide. Diese würden Erkältungsviren auf Grund einer eiweißdenaturierenden Gerbwirkung zerstören, Bakterien und Viren "physikalisch weitgehend" binden und so am Eindringen in die Körperzellen hindern ohne sonstige Zellen des Körpers zu schädigen und würden somit das Mittel zu einem antiviralen und antibakteriellen Mittel machen. | + | In der Werbung für Cystus 052 wird das Medizinprodukt als ein Mittel beschrieben, das "auf rein physikalisch-chemische Art lokal" wirke und somit keine systemischen Wirkungen entfalte. Im Gegensatz dazu wird auf Wirkungen von Polyphenolen verwiesen, die das Produkt zu einem biologischen Infektblocker machen würden, das grippale Infekte bekämpfe und dagegen vorbeuge. Wirksam seien die sekundären Pflanzeninhaltsstoffe Ellagitannin und Proanthocyanid sowie Flavonoide. Diese würden Erkältungsviren auf Grund einer eiweißdenaturierenden Gerbwirkung zerstören, Bakterien und Viren "physikalisch weitgehend" binden und so am Eindringen in die Körperzellen hindern ohne sonstige Zellen des Körpers zu schädigen und würden somit das Mittel zu einem antiviralen und antibakteriellen Mittel machen. |
− | In Pressemitteilungen war auch die Rede davon, dass das Produkt Cystus 052 gegen Viren der so genannten "Schweinegrippe" wirke ("Cystus052 schützt auch vor Schweinegrippe'"), ohne dafür einen Beleg zu liefern<ref>siehe Artikel in DAZ 19/2009, S. 78 ff und DAZ 28/2009 S. 44 ff.</ref>. Bei einem Aufenthalt in öffentlichen Gebäuden (Schulen, im Kaufhäusern, in öffentlichen Verkehrsmitteln) sollen im Abstand von 60 bis 90 Minuten 1–2 Tabletten gelutscht werden. In einer PR-Meldung der multiMedvision GbR wurde Cystus052 als eine "Wirksame pflanzliche Alternative bei Schweinegrippe" bezeichnet<ref>Pressemitteilung von: multiMedvision GbR vom 28.4.2009 http://www.openpr.de/news/305002/Cystus052-Wirksame-pflanzliche-Alternative-bei-Schweinegrippe.html</ref>. Prof. Dr. Stephan Ludwig vom "Zentrum für Molekularbiologie der Entzündung (ZMBE)" der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster wurde in der PR-Meldung zitiert. Genannt werden dazu jedoch nur Untersuchungen an Mäusen die nicht auf den Menschen übertragbar sind, sowie in-vitro Ergebnisse. | + | In Pressemitteilungen war auch die Rede davon, dass das Produkt Cystus 052 gegen Viren der so genannten "Schweinegrippe" wirke ("Cystus052 schützt auch vor Schweinegrippe'"), ohne dafür einen Beleg zu liefern<ref>siehe Artikel in DAZ 19/2009, S. 78ff und DAZ 28/2009 S. 44 ff.</ref>. Bei einem Aufenthalt in öffentlichen Gebäuden (Schulen, im Kaufhäusern, in öffentlichen Verkehrsmitteln) sollen im Abstand von 60 bis 90 Minuten 1–2 Tabletten gelutscht werden. In einer PR-Meldung der multiMedvision GbR wurde Cystus 052 als eine "Wirksame pflanzliche Alternative bei Schweinegrippe" bezeichnet<ref>Pressemitteilung von: multiMedvision GbR vom 28.4.2009 http://www.openpr.de/news/305002/Cystus052-Wirksame-pflanzliche-Alternative-bei-Schweinegrippe.html</ref>. Prof. Dr. Stephan Ludwig vom "Zentrum für Molekularbiologie der Entzündung (ZMBE)" der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster wurde in der PR-Meldung zitiert. Genannt werden dazu jedoch nur Untersuchungen an Mäusen die nicht auf den Menschen übertragbar sind, sowie in-vitro Ergebnisse. |
| Der Cystus-Sud sei zudem laut Pandalis geeignet "angehäufte Schwermetalle" [[Entschlacken|"auszuleiten"]].<ref>Dr. Pandalis Urheimische Medizin: http://www.urheimische-medizin.de/produkte/02-Cystus-052-Sud.htm</ref> | | Der Cystus-Sud sei zudem laut Pandalis geeignet "angehäufte Schwermetalle" [[Entschlacken|"auszuleiten"]].<ref>Dr. Pandalis Urheimische Medizin: http://www.urheimische-medizin.de/produkte/02-Cystus-052-Sud.htm</ref> |
− | Am 15. März 2010 entschied das Oberverwaltungsgericht NRW<ref>Az 24 K 4394/08</ref>, dass das Produkt Cystus 052 Infektblocker® als ein Arzneimittel einzustufen sei und erst nach einer Zulassung verkehrsfähig sei. Das VG Köln hatte auf Betreiben des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die Medizinprodukte Cystus 052 Infektblocker® Tabletten und die Cystus 052® Gurgellösung als Arzneimittel eingestuft. In einer Pressemeldung der TeutoPharma GmbH und der Dr. Pandalis Urheimische Medizin GmbH & Co. KG wurde der Beschluss damit kommentiert, dass dies ein "gerichtlicher Stopp des Influenzaschutzes mit Cystus 052® Infektblocker" sei, und dass es Bürgerinnen und Bürgern erheblich erschwert sei, sich bei viralen Epidemien wirksam zu schützen. Dies sei desshalb verwerflich, weil gleichzeitig "unwirksame" und "nebenwirkungsreiche" antivirale Medikamente seit 2005 von den Behörden eingelagert worden seien, und 2009 die für über 400 Millionen Euro angekauften Schweinegrippe Impfstoffe nicht von der Bevölkerung akzeptiert worden seien. Pandalis schreckte auch nicht davor zurück, [[Verschwörungstheorie]]n zu bemühen: ''"Die in Deutschland offensichtlich sehr mächtige Pharmaindustrie hat es bislang stets erfolgreich geschafft, ein effektives Konkurrenzprodukt eines mittelständischen Unternehmens am Markt zu behindern oder zu verleumden"'', hieß es in einem Brief an das pharmakritische Arznei Telegramm (a-t) aus Berlin. Das a-t hatte zuvor versucht, sich bei Pandalis über die Evidenzlage zu Cystus 052 zu informieren. Statt Belege zum Nutzen erhielt die Redaktion einen Brief der vom Hersteller ''Dr. Pandalis Urheimische Medizin'' beauftragten Anwaltskanzlei mit der obigen Verschwörungstheorie, der in der aktuellen Ausgabe des unabhängigen Arzneimittelinformationsdienstes dokumentiert ist. Der Pandalis-Anwalt wies auch darauf hin, dass Medizinproduktehersteller nicht verpflichtet seien, etwaige Studienergebnisse zu veröffentlichen. Das a-t kam zu dem Fazit, dass die veröffentlichten randomisierten Studien aus ihrer Sicht weder Nutzen noch Sicherheit der Cstaus-052-Produkte hinreichend belegten.<ref>http://www.arznei-telegramm.de/zeit/1003_a.php3</ref> | + | Am 15. März 2010 entschied das Oberverwaltungsgericht NRW<ref>Az 24 K 4394/08</ref>, dass das Produkt Cystus 052 Infektblocker® als ein Arzneimittel einzustufen sei und erst nach einer Zulassung verkehrsfähig sei. Das VG Köln hatte auf Betreiben des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die Medizinprodukte Cystus 052 Infektblocker® Tabletten und die Cystus 052 Gurgellösung als Arzneimittel eingestuft. In einer Pressemeldung der TeutoPharma GmbH und der Dr. Pandalis Urheimische Medizin GmbH & Co. KG wurde der Beschluss damit kommentiert, dass dies ein "gerichtlicher Stopp des Influenzaschutzes mit Cystus 052® Infektblocker" sei, und dass es Bürgerinnen und Bürgern erheblich erschwert sei, sich bei viralen Epidemien wirksam zu schützen. Dies sei desshalb verwerflich, weil gleichzeitig "unwirksame" und "nebenwirkungsreiche" antivirale Medikamente seit 2005 von den Behörden eingelagert worden seien, und 2009 die für über 400 Millionen Euro angekauften Schweinegrippe Impfstoffe nicht von der Bevölkerung akzeptiert worden seien. Pandalis schreckte auch nicht davor zurück, [[Verschwörungstheorie]]n zu bemühen: ''"Die in Deutschland offensichtlich sehr mächtige Pharmaindustrie hat es bislang stets erfolgreich geschafft, ein effektives Konkurrenzprodukt eines mittelständischen Unternehmens am Markt zu behindern oder zu verleumden"'', hieß es in einem Brief an das pharmakritische Arznei Telegramm (a-t) aus Berlin. Das a-t hatte zuvor versucht, sich bei Pandalis über die Evidenzlage zu Cystus 052 zu informieren. Statt Belege zum Nutzen erhielt die Redaktion einen Brief der vom Hersteller ''Dr. Pandalis Urheimische Medizin'' beauftragten Anwaltskanzlei mit der obigen Verschwörungstheorie, der in der aktuellen Ausgabe des unabhängigen Arzneimittelinformationsdienstes dokumentiert ist. Der Anwalt von Pandalis wies auch darauf hin, dass Medizinproduktehersteller nicht verpflichtet seien, etwaige Studienergebnisse zu veröffentlichen. Das a-t kam zu dem Fazit, dass die veröffentlichten randomisierten Studien aus ihrer Sicht weder Nutzen noch Sicherheit der Cystus-052-Produkte hinreichend belegten.<ref>http://www.arznei-telegramm.de/zeit/1003_a.php3</ref> |