Da Hellinger weiterhin auf Veranstaltungen tätig ist und ein Konzept mit therapeutischem Anspruch verficht, greift im Bereich der Bundesrepublik Deutschland das Heilpraktikergesetz. Hellinger, der bisher offenbar keine Zulassung als [[Heilpraktiker]] nachweisen kann, ist demzufolge illegal tätig. Ein entsprechender Strafantrag gegen ihn bei der Staatsanwaltschaft München I wurde im Februar 2002 durch Ingo Heinemann (Aktion für Geistige und Psychische Freiheit/AGPF) gestellt. | Da Hellinger weiterhin auf Veranstaltungen tätig ist und ein Konzept mit therapeutischem Anspruch verficht, greift im Bereich der Bundesrepublik Deutschland das Heilpraktikergesetz. Hellinger, der bisher offenbar keine Zulassung als [[Heilpraktiker]] nachweisen kann, ist demzufolge illegal tätig. Ein entsprechender Strafantrag gegen ihn bei der Staatsanwaltschaft München I wurde im Februar 2002 durch Ingo Heinemann (Aktion für Geistige und Psychische Freiheit/AGPF) gestellt. |