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→‎Der Feldprozessor-Prozess: Feinschliff, Interpunktion
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Als unabhängiger und beauftragter Gutachter (Sachverständiger nach §220 StPO) zum Feldprozessor war [[Walter Medinger]] aus Linz nach Gießen angereist und hatte am 27. August 2004 sein Gutachten vorgelegt. Obwohl Medinger andere Gutachten im Internet präsentiert, ist dieses Feldprozessor-Gutachten im Internet nicht auffindbar. Medinger war bereits zwei Jahre zuvor als Gutachter in Sachen [[Gabriel-Chip]] in Erscheinung getreten, einem dem Feldprozessor sehr ähnlichen Produkt. Medinger prüfte den Gabriel-Chip nach einer eigens von ihm dafür geschaffenen Messmethode. Medinger, der gleichzeitig im Vorstand eines Vereins namens ''Gabriel-Forschungsgesellschaft'' war, erklärte den Gabriel-Chip von Amts wegen für wirksam. In den Medien geriet der ebenfalls wirkungslose Gabriel-Chip negativ in die Schlagzeilen: In der ZEIT erschien ein Artikel mit dem Titel ''Humbug fürs Handy. Mit obskurer Technik gegen den Elektrosmog versuchen Scharlatane Geld zu machen.'' In der FAZ hieß es: ''Humbug auf hoher Ebene. Purer Unfug: Der Gabriel-Chip als "Handy-Strahlen-Neutralisator"'', ein Bericht des ZDF-Magazins WISO trug den Titel ''Folie schützt nicht vor Handystrahlung''. Prof. Jiri Silny von der RWTH Aachen hatte den Gabriel-Chip unter die Lupe genommen und keinerlei Effekte feststellen können.
 
Als unabhängiger und beauftragter Gutachter (Sachverständiger nach §220 StPO) zum Feldprozessor war [[Walter Medinger]] aus Linz nach Gießen angereist und hatte am 27. August 2004 sein Gutachten vorgelegt. Obwohl Medinger andere Gutachten im Internet präsentiert, ist dieses Feldprozessor-Gutachten im Internet nicht auffindbar. Medinger war bereits zwei Jahre zuvor als Gutachter in Sachen [[Gabriel-Chip]] in Erscheinung getreten, einem dem Feldprozessor sehr ähnlichen Produkt. Medinger prüfte den Gabriel-Chip nach einer eigens von ihm dafür geschaffenen Messmethode. Medinger, der gleichzeitig im Vorstand eines Vereins namens ''Gabriel-Forschungsgesellschaft'' war, erklärte den Gabriel-Chip von Amts wegen für wirksam. In den Medien geriet der ebenfalls wirkungslose Gabriel-Chip negativ in die Schlagzeilen: In der ZEIT erschien ein Artikel mit dem Titel ''Humbug fürs Handy. Mit obskurer Technik gegen den Elektrosmog versuchen Scharlatane Geld zu machen.'' In der FAZ hieß es: ''Humbug auf hoher Ebene. Purer Unfug: Der Gabriel-Chip als "Handy-Strahlen-Neutralisator"'', ein Bericht des ZDF-Magazins WISO trug den Titel ''Folie schützt nicht vor Handystrahlung''. Prof. Jiri Silny von der RWTH Aachen hatte den Gabriel-Chip unter die Lupe genommen und keinerlei Effekte feststellen können.
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Medinger, der weder Physiker noch Mediziner ist, übernachtete bei der Gelegenheit des Feldprozessor-Prozesses im Hause seines angeklagten Bekannten, aß dort zu Abend und ließ sich von ihm chauffieren.<ref>Gießener Anzeiger, Wirtschaft, 8.&nbsp;September 2004: Landgericht erklärt im Feldprozessoren-Prozess Gutachter für befangen. Erst kurz zuvor hatte der Sachverständige aus Österreich den Angeklagten entlastet, indem er die Wirkung der umstrittenen Aluminiumplättchen bestätigte. ALSFELD/GIESSEN (mei). Im Prozess gegen einen 56-jährigen Mann aus Feldatal bei Alsfeld hat das Gießener Landgericht einen Gutachter für befangen erklärt. Erst kurz zuvor hatte der Sachverständige aus Österreich den Angeklagten entlastet, indem er die Wirkung der so genannten Feldprozessoren des 56-Jährigen bestätigte, die angeblich gegen Elektrosmog und Handystrahlen schützen sollen. Laut Anklage soll es sich jedoch nur um wirkungslose Aluminiumplättchen handeln, die der Angeklagte an rund 50&nbsp;Menschen verkauft haben soll. Die Bombe platzte, als die zuständige Zweite Kammer am 15.&nbsp;Verhandlungstag von dem Angeklagten wissen wollte, was für einen Kontakt er zu dem Gutachter aus Österreich habe. Richter und Staatsanwalt staunten nicht schlecht, als der 56-Jährige und seine Lebensgefährtin verhalten einräumten, dass der Sachverständige nach der Verhandlung nicht nur mit ihnen in das Haus des Angeklagten in Feldatal gefahren sei. Man habe auch zusammen gegessen und der Mann dort übernachtet. Am nächsten Tag habe ihn dann eine Bekannte, gegen die in der gleichen Sache ein Ermittlungsverfahren läuft, nach Frankfurt zum Bahnhof gefahren. Gründe genug, den Wissenschaftler für befangen zu erklären, waren sich die Richter einig. Zumal der Angeklagte noch ein weiteres Gutachten von demselben Mann gefordert hatte, bei dem dieser die Herstellung und Wirkungsursache der Feldprozessoren untersuchen sollte. Nicht nur diesen Beweisantrag lehnte das Gericht ab, sondern auch alle anderen des Angeklagten und seiner Verteidigerin Elfi Zinn. Doch damit scheint der Prozess noch nicht zu Ende zu sein. Denn für den nächsten Verhandlungstag am heutigen Mittwoch hat die Verteidigerin bereits neue Beweisanträge angekündigt. "Prozessverschleppung!", schimpfte Staatsanwalt Lars Streiberger. "Wir haben noch über 20&nbsp;Jahre Zeit", sagte der Vorsitzende Dr.&nbsp;Frank Oehm geduldig, dann gehe er allerdings in Pension.</ref> Im Prozess engagierte sich Medinger wortreich für den Feldprozessor seines Bekannten und erläuterte, nach welchen komplizierten physikalischen Gesetzen die vom Angeklagten hergestellten Feldprozessoren "zur Abwehr von Handystrahlen" angeblich wirkten. Eine Menge High-Tech stecke in den Aluminiumplättchen. Bei der Fertigung sei angeblich auch ein Gerät involviert, das Gravitationswellen in Schallwellen umwandele.<ref>http://www.scienceblogs.de/kritisch-gedacht/2008/09/gabriel-chip.php</ref> Medinger wurde schliesslich vom Gericht wegen Befangenheit als Gutachter abgelehnt, und nach Ansicht des Gerichts basierten seine komplizierten Ausführungen nicht auf etablierten Methoden der Physik.
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Medinger, der weder Physiker noch Mediziner ist, übernachtete während des Feldprozessor-Prozesses im Hause seines angeklagten Bekannten, aß dort zu Abend und ließ sich von ihm chauffieren.<ref>Gießener Anzeiger, Wirtschaft, 8.&nbsp;September 2004: Landgericht erklärt im Feldprozessoren-Prozess Gutachter für befangen. Erst kurz zuvor hatte der Sachverständige aus Österreich den Angeklagten entlastet, indem er die Wirkung der umstrittenen Aluminiumplättchen bestätigte. ALSFELD/GIESSEN (mei). Im Prozess gegen einen 56-jährigen Mann aus Feldatal bei Alsfeld hat das Gießener Landgericht einen Gutachter für befangen erklärt. Erst kurz zuvor hatte der Sachverständige aus Österreich den Angeklagten entlastet, indem er die Wirkung der so genannten Feldprozessoren des 56-Jährigen bestätigte, die angeblich gegen Elektrosmog und Handystrahlen schützen sollen. Laut Anklage soll es sich jedoch nur um wirkungslose Aluminiumplättchen handeln, die der Angeklagte an rund 50&nbsp;Menschen verkauft haben soll. Die Bombe platzte, als die zuständige Zweite Kammer am 15.&nbsp;Verhandlungstag von dem Angeklagten wissen wollte, was für einen Kontakt er zu dem Gutachter aus Österreich habe. Richter und Staatsanwalt staunten nicht schlecht, als der 56-Jährige und seine Lebensgefährtin verhalten einräumten, dass der Sachverständige nach der Verhandlung nicht nur mit ihnen in das Haus des Angeklagten in Feldatal gefahren sei. Man habe auch zusammen gegessen und der Mann dort übernachtet. Am nächsten Tag habe ihn dann eine Bekannte, gegen die in der gleichen Sache ein Ermittlungsverfahren läuft, nach Frankfurt zum Bahnhof gefahren. Gründe genug, den Wissenschaftler für befangen zu erklären, waren sich die Richter einig. Zumal der Angeklagte noch ein weiteres Gutachten von demselben Mann gefordert hatte, bei dem dieser die Herstellung und Wirkungsursache der Feldprozessoren untersuchen sollte. Nicht nur diesen Beweisantrag lehnte das Gericht ab, sondern auch alle anderen des Angeklagten und seiner Verteidigerin Elfi Zinn. Doch damit scheint der Prozess noch nicht zu Ende zu sein. Denn für den nächsten Verhandlungstag am heutigen Mittwoch hat die Verteidigerin bereits neue Beweisanträge angekündigt. "Prozessverschleppung!", schimpfte Staatsanwalt Lars Streiberger. "Wir haben noch über 20&nbsp;Jahre Zeit", sagte der Vorsitzende Dr.&nbsp;Frank Oehm geduldig, dann gehe er allerdings in Pension.</ref> Im Prozess engagierte sich Medinger wortreich für den Feldprozessor seines Bekannten und erläuterte, nach welchen komplizierten physikalischen Gesetzen die vom Angeklagten hergestellten Feldprozessoren "zur Abwehr von Handystrahlen" angeblich wirkten. Eine Menge High-Tech stecke in den Aluminiumplättchen. Bei der Fertigung sei angeblich auch ein Gerät involviert, das Gravitationswellen in Schallwellen umwandele.<ref>http://www.scienceblogs.de/kritisch-gedacht/2008/09/gabriel-chip.php</ref> Medinger wurde schliesslich vom Gericht wegen Befangenheit als Gutachter abgelehnt; und nach Ansicht des Gerichts basierten seine komplizierten Ausführungen nicht auf etablierten Methoden der Physik.
    
==Zeitungsartikel zum Thema==
 
==Zeitungsartikel zum Thema==
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