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| [[image:vitasilver.jpg|Umstrittenes Vitasilver-Produkt|thumb]] | | [[image:vitasilver.jpg|Umstrittenes Vitasilver-Produkt|thumb]] |
| [[image:vitasilver3.jpg|Erklärung der Firma Vitasilver|thumb]] | | [[image:vitasilver3.jpg|Erklärung der Firma Vitasilver|thumb]] |
− | Kolloidales Silber wird in manchen Ländern als "OTC over the counter" NEM also [[Nahrungsergänzungsmittel]] legal vertrieben. Eine "alte" Zulassung von 1938 gibt es in den USA. In Deutschland ist Kolloidales Silber laut Gutachten des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BFARM) ein Arzneimittel nach den Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes.<ref>Gutachten des Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte, Sendung WISO (ZDF) am 3. März 2008</ref> Es kann daher nicht als Nahrungsergänzungsmittel oder ''Experimentierwasser'' angeboten werden. Auch die Herstellung ist nach §13 des Arzneimittelgesetzes von einer erteilten Erlaubnis abhängig. Nach Angaben des Rechtswissenschaftlers Benedikt Buchner vom Institut für Gesundheits- und Medizinrecht der Universität Bremen (IGMR) sind auch Geräte zur Herstellung von kolloidalem Silber (Silbergeneratoren) als Arzneimittel einzuordnen und als eine Verabreichungsform des kolloidalen Silbers anzusehen.<ref>Angaben des Rechtswissenschaftlers Benedikt Buchner vom Institut für Gesundheits- und Medizinrecht der Universität Bremen (IGMR), zitiert in: Sendung WISO (ZDF) vom 3. März 2008</ref> Eine Zulassung als Arzneimittel, die klinische Prüfungen beinhaltet, wird offenbar wegen der hohen Kosten (und möglicher Unwirksamkeit) von den Vertreibern in Deutschland gescheut. Es ist in Deutschland als Arzneimittel nicht zugelassen. Es wird jedoch immer wieder als Nahrungsergänzungsmittel (ohne Nährwert) oder als ''Pflanzenschutzmittel'' oder ''Experimentierwasser'' angeboten. Als Nahrungsergänzungsmittel würde es rechtlich als Lebensmittel gelten und fiele automatisch unter das LFGB<ref>http://www.gesetze-im-internet.de/lfgb</ref> von 2005. Ferner unterliegt es der NemV von 2004,<ref>http://www.gesetze-im-internet.de/nemv</ref> die in der Anlage 1 eine Liste erlaubter Substanzen enthält. Silber steht nicht auf dieser Liste. Daher gab es zahlreiche Ermittlungsverfahren, Abmahnverfahren und Durchsuchungsbeschlüsse in diesem Zusammenhang. Im Zusammenhang mit Ermittlungen der Redaktion der Sendung WISO des ZDF im Februar und März 2008<ref>http://wiso.zdf.de/ZDFde/inhalt/25/0,1872,1001625,00.html?dr=1</ref> wurde der deutsche Anbieter von Silbergeneratoren namens Vitasilver damit konfrontiert, dass die angebotenen Produkte Arzneimittel sind. Vitasilver reagierte mit der sofortigen Löschung ihrer Internetseiten und stoppte den Verkauf. | + | Kolloidales Silber wird in manchen Ländern als "OTC over the counter" NEM - also [[Nahrungsergänzungsmittel]] - legal vertrieben. Eine "alte" Zulassung von 1938 gibt es in den USA. In Deutschland ist kolloidales Silber laut Gutachten des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BFARM) ein Arzneimittel nach den Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes.<ref>Gutachten des Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte, Sendung WISO (ZDF) am 3. März 2008</ref> Es kann daher nicht als Nahrungsergänzungsmittel oder ''Experimentierwasser'' angeboten werden. Auch die Herstellung ist nach §13 des Arzneimittelgesetzes von einer erteilten Erlaubnis abhängig. Nach Angaben des Rechtswissenschaftlers Benedikt Buchner vom Institut für Gesundheits- und Medizinrecht der Universität Bremen (IGMR) sind auch Geräte zur Herstellung von kolloidalem Silber (Silbergeneratoren) als Arzneimittel einzuordnen und als eine Verabreichungsform des kolloidalen Silbers anzusehen.<ref>Angaben des Rechtswissenschaftlers Benedikt Buchner vom Institut für Gesundheits- und Medizinrecht der Universität Bremen (IGMR), zitiert in: Sendung WISO (ZDF) vom 3. März 2008</ref> Eine Zulassung als Arzneimittel, die klinische Prüfungen beinhaltet, wird offenbar wegen der hohen Kosten (und möglicher Unwirksamkeit) von den Vertreibern in Deutschland gescheut. Es ist in Deutschland als Arzneimittel nicht zugelassen. Es wird jedoch immer wieder als Nahrungsergänzungsmittel (ohne Nährwert) oder als ''Pflanzenschutzmittel'' oder ''Experimentierwasser'' angeboten. Als Nahrungsergänzungsmittel würde es rechtlich als Lebensmittel gelten und fiele automatisch unter das LFGB<ref>http://www.gesetze-im-internet.de/lfgb</ref> von 2005. Ferner unterliegt es der NemV von 2004,<ref>http://www.gesetze-im-internet.de/nemv</ref> die in der Anlage 1 eine Liste erlaubter Substanzen enthält. Silber steht nicht auf dieser Liste. Daher gab es zahlreiche Ermittlungsverfahren, Abmahnverfahren und Durchsuchungsbeschlüsse in diesem Zusammenhang. Im Zuge der Ermittlungen der Redaktion der Sendung WISO des ZDF im Februar und März 2008<ref>http://wiso.zdf.de/ZDFde/inhalt/25/0,1872,1001625,00.html?dr=1</ref> wurde der deutsche Anbieter von Silbergeneratoren namens Vitasilver damit konfrontiert, dass die angebotenen Produkte Arzneimittel sind. Vitasilver reagierte mit der sofortigen Löschung seiner Internetseiten und stoppte den Verkauf. |
| Bei eBay USA ist kolloidales Silber nicht zu verkaufen, in Deutschland gab es Ermittlungsverfahren und Beschlagnahmungen bei eBay-Händlern. | | Bei eBay USA ist kolloidales Silber nicht zu verkaufen, in Deutschland gab es Ermittlungsverfahren und Beschlagnahmungen bei eBay-Händlern. |
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− | Einziges in Deutschland möglicherweise erhältliches und zugelassenes Fertigarzneimittel, welches kolloidales Silber (250 mg Ag / 100 g) enthält, scheint das apothekenpflichtige Gastrarctin (R) von Serumwerk zu sein. Indikation: Magen-Darm Antiseptikum. Der Beipackzettel warnt: ''Das Arzneimittel ist nicht zum Dauergebrauch bestimmt (Gefahr der Silbereinlagerung in Haut und Schleimhäute)''. Die maximale Tagesdosis wird mit 80 Tropfen angeben, was 0,04 * 80 Gramm, also 3,3 Gramm entspricht. Dies wiederum entspricht dann maximal 8 mg Silber pro Tag.
| + | Das einzige in Deutschland möglicherweise erhältliche und zugelassene Fertigarzneimittel, welches kolloidales Silber (250 mg Ag / 100 g) enthält, scheint das apothekenpflichtige Gastrarctin (R) von Serumwerk zu sein. Indikation: Magen-Darm Antiseptikum. Der Beipackzettel warnt: ''Das Arzneimittel ist nicht zum Dauergebrauch bestimmt (Gefahr der Silbereinlagerung in Haut und Schleimhäute)''. Die maximale Tagesdosis wird mit 80 Tropfen angeben, was 0,04 * 80 Gramm, also 3,3 Gramm entspricht. Dies wiederum entspricht dann maximal 8 mg Silber pro Tag. |
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| Die US-amerikanische FDA entschied 1999, dass kolloidales Silber in den USA nicht als sicheres OTC-Produkt angesehen werden kann (Zitat: ''"[...] are not generally recognized as safe and effective and are misbranded."''<ref>http://homepages.together.net/~rjstan/finalrule.html</ref><ref>http://www.fda.gov/Drugs/DevelopmentApprovalProcess/DevelopmentResources/Over-the-CounterOTCDrugs/StatusofOTCRulemakings/ucm071111.htm</ref><ref>http://www.fda.gov/AnimalVeterinary/NewsEvents/CVMUpdates/ucm127976.htm</ref>) Die FDA berichtet auf einer ihrer Seiten<ref>http://www.fda.gov/oc/nutritioninitiative/report.html</ref> von einer Verurteilung zu vier Monaten wegen des ungesetzlichen Verkaufs von kolloidalem Silber: ''U.S. v. Diane Eckert-Kunick, No. MG-F-02-2093 (E.D. Cal.). In 1996, Diane Eckert-Kunick, along with her parents, formed New Gaia Products ("NGP"). The company manufactured, distributed, and sold dietary supplements including colloidal gold, colloidal silver, and colloidal titanium. Eckert-Kunick also distributed promotional literature claiming that NGP products cured cancer, rheumatoid arthritis and heart disease. In April 2002, Eckert-Kunick was convicted of introducing unapproved new drugs into interstate commerce. She received a sentence of four months incarceration in a community correctional center.'' und fügt hinzu: ''Colloidal Silver Products: These products are promoted as alternatives to antibiotics intended for serious infectious diseases. They also are promoted to protect against anthrax. Colloidal silver is completely ineffective. It is marketed for use by children and can cause severe adverse consequences, including argyria (blue-gray discoloration of the skin caused by the ingestion of silver). This condition is irreversible.'' | | Die US-amerikanische FDA entschied 1999, dass kolloidales Silber in den USA nicht als sicheres OTC-Produkt angesehen werden kann (Zitat: ''"[...] are not generally recognized as safe and effective and are misbranded."''<ref>http://homepages.together.net/~rjstan/finalrule.html</ref><ref>http://www.fda.gov/Drugs/DevelopmentApprovalProcess/DevelopmentResources/Over-the-CounterOTCDrugs/StatusofOTCRulemakings/ucm071111.htm</ref><ref>http://www.fda.gov/AnimalVeterinary/NewsEvents/CVMUpdates/ucm127976.htm</ref>) Die FDA berichtet auf einer ihrer Seiten<ref>http://www.fda.gov/oc/nutritioninitiative/report.html</ref> von einer Verurteilung zu vier Monaten wegen des ungesetzlichen Verkaufs von kolloidalem Silber: ''U.S. v. Diane Eckert-Kunick, No. MG-F-02-2093 (E.D. Cal.). In 1996, Diane Eckert-Kunick, along with her parents, formed New Gaia Products ("NGP"). The company manufactured, distributed, and sold dietary supplements including colloidal gold, colloidal silver, and colloidal titanium. Eckert-Kunick also distributed promotional literature claiming that NGP products cured cancer, rheumatoid arthritis and heart disease. In April 2002, Eckert-Kunick was convicted of introducing unapproved new drugs into interstate commerce. She received a sentence of four months incarceration in a community correctional center.'' und fügt hinzu: ''Colloidal Silver Products: These products are promoted as alternatives to antibiotics intended for serious infectious diseases. They also are promoted to protect against anthrax. Colloidal silver is completely ineffective. It is marketed for use by children and can cause severe adverse consequences, including argyria (blue-gray discoloration of the skin caused by the ingestion of silver). This condition is irreversible.'' |