Wie bereits zuvor in Deutschland, Österreich und Spanien, hat Hamer auch in Norwegen keine ärztliche Approbation. In Norwegen wurde ihm die Ausübung des ärztlichen Berufs oder der Heilkunde vom staatlichen Gesundheitspersonalausschuss untersagt. Hamer klagte in Norwegen gegen das zuständige Osloer Gesundheits- und Fürsorgeministerium, um dennoch die Zulassung zu erhalten. Im April 2009 wies ein Gericht in Sandefjord nach dreitäger Verhandlung Hamers Begehren ab, und verurteilte ihn zur Zahlung der Verfahrenskosten in Höhe von 118.000 norwegischen Kronen (13.600 Euro). Hamer hat zudem die eigenen Anwaltskosten zu zahlen. Das Gericht war überzeugt, dass Hamer sich als Arzt nicht an die rechtlich bindenden Standards halten würde.<ref>http://www.tvedestrandsposten.no/Innenriks/article4299193.ece</ref><ref>http://www.sb.no/article/20090430/NYHETER/828675814/1158</ref> | Wie bereits zuvor in Deutschland, Österreich und Spanien, hat Hamer auch in Norwegen keine ärztliche Approbation. In Norwegen wurde ihm die Ausübung des ärztlichen Berufs oder der Heilkunde vom staatlichen Gesundheitspersonalausschuss untersagt. Hamer klagte in Norwegen gegen das zuständige Osloer Gesundheits- und Fürsorgeministerium, um dennoch die Zulassung zu erhalten. Im April 2009 wies ein Gericht in Sandefjord nach dreitäger Verhandlung Hamers Begehren ab, und verurteilte ihn zur Zahlung der Verfahrenskosten in Höhe von 118.000 norwegischen Kronen (13.600 Euro). Hamer hat zudem die eigenen Anwaltskosten zu zahlen. Das Gericht war überzeugt, dass Hamer sich als Arzt nicht an die rechtlich bindenden Standards halten würde.<ref>http://www.tvedestrandsposten.no/Innenriks/article4299193.ece</ref><ref>http://www.sb.no/article/20090430/NYHETER/828675814/1158</ref> |