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*1986 wird Hamer zu einer Geldstrafe von 3000 DM verurteilt, da er ohne Approbation von April bis August 1986 Patienten behandelte  und dabei gegen das Heilpraktikergesetz verstieß. (Aktenzeichen 34 Js 85/86 der StA Köln)
 
*1986 wird Hamer zu einer Geldstrafe von 3000 DM verurteilt, da er ohne Approbation von April bis August 1986 Patienten behandelte  und dabei gegen das Heilpraktikergesetz verstieß. (Aktenzeichen 34 Js 85/86 der StA Köln)
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*Am 22.01.1992 wurde er vom Amtsgericht Köln wegen eines erneuten Verstoßes gegen das HPG zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten unter Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt. Durch Berufungsurteil des LG Köln vom 12.02.1993 wurde die erkannte Strafe auf 4 Monate Freiheitsstrafe gemindert (105-99/92). Er hatte einen jungen Mann mit Knochenkrebs mit einem für diese Krankheit ungeeigneten Gipsverband erfolglos behandelt. Dem Mann musste das Bein amputiert werden. (Verfahren 613 Ls 152/91 und 34 Js 232/89 StA Köln)
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*Am 22.01.1992 wurde er vom Amtsgericht Köln wegen eines erneuten Verstoßes gegen das HPG zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten unter Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt. Durch Berufungsurteil des LG Köln vom 12.02.1993 wurde die erkannte Strafe auf 4 Monate Freiheitsstrafe gemindert (MO 105-99/92). Er hatte einen jungen Mann mit Knochenkrebs mit einem für diese Krankheit ungeeigneten Gipsverband erfolglos behandelt. Dem Mann musste das Bein amputiert werden. (Verfahren 613 Ls 152/91 und 34 Js 232/89 StA Köln)
    
*Am 27 Juli 1993 wird Hamer in Österreich wegen Verleumdung zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt (Amtsgericht Graz).  
 
*Am 27 Juli 1993 wird Hamer in Österreich wegen Verleumdung zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt (Amtsgericht Graz).  
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