Tepperwein wurde wegen "Missbrauch[s] von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen" (§132a StGB)
Tepperwein wurde wegen "Missbrauch[s] von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen" (§132a StGB)
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am 16. August 2005 vom Amtsgericht Memmingen rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt (Az: 2 Cs 23 Js 17488/04), weil er für ein kommerzielles Seminar als "Prof. Dr. phil." geworben hatte.
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am 16. August 2005 vom Amtsgericht Memmingen rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt (Az: 2 Cs 23 Js 17488/04), weil er für ein kommerzielles Seminar als "Prof. Dr. phil." geworben hatte. Das Urteil ist seit dem 6. September 2005 rechtskräftig<ref>[http://www.agpf.de/Tepperwein.htm Kurt Tepperwein, der falsche Professor] - Artikel auf www.agpf.de</ref>.