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5.878 Bytes hinzugefügt ,  20:05, 6. Mär. 2008
Erste Fassung
'''Nanopartikelanalyse''' ist der selbst gewählte markenrechtlich
angemeldete <ref>DPMA Registernummer/Aktenzeichen: 30657334.2 vom
14.09.2006</ref> Name für ein umstrittenes Nachweisverfahren in der [[Medizin]],
das ausschließlich von der Firma Indago GmbH (vormals BMIB
Biomedizinisches Institut, vormals Wiesbach Institut für angewandte Biomedizin
GmbH) in Leipzig als eine ''ergänzende Labordiagnostik'' angeboten wird
und nach Aussage der Firma Indago geeignet wäre, verschiedenste Zustände
mit Krankheitswert im menschlichen Körper alleine anhand einer
[[Lichtmikroskop|lichtmikroskopischen]] Untersuchung einer Blutprobe
festzustellen. Die Firma Indago Bestandteil der auch in Leipzig tätigen arco
biotech GmbH.

Die Nanopartikelanalyse wird hauptsächlich im alternativmedizinischen
Bereich vermarktet. Sie ist als eine IGeL-Leistung von den Patienten
selbst zu bezahlen. Krankenkassen übernehmen die Kosten nicht, die von
Patienten in Höhe von etwa 80 bis 400 Euro pro Untersuchung angegeben
werden <ref>
http://www.xy44.de/indago/pat1.html</ref><ref>http://www.transgallaxys.com/~veritas/npa/rechnung.jpg</ref>.
Über die Zahl der Kunden macht Insago keine Angaben.

==Methodik==
Einzelheiten zu diesem Wunderverfahren werden von der Firma Indago
geheimgehalten. Es sind jedoch einige Angaben inzwischen bekanntgeworden.
So ist bekannt dass das Ausgangsmaterial eine Blutprobe des Patienten
(18 ml) sein soll. Diese soll durch ein ''thermisches Cracking''
(bekannt aus der Petrochemie) in ''chemische Elemente'' umgewandelt werden
können, aus denen [[Kolloid|kolloidale]] Nanopartikel und Nanokristalle
gewinnbar wären. Diese von Indago bezeichneten Nanopartikel sollen dann
lichtmikroskopisch untersucht werden. Die Interpretation des im
Lichtmikroskops erkennbaren Geschehens wird letztendlich graphisch dargestellt.
Angaben in Zahlenform zu den gemessenen Parametern werden nicht
präsentiert. Vielmehr erhält der Patient eine Mappe auf der Graphiken mit
einer Skala von 0 bis 100 (grün, gelb und rot unterlegt) zu sehen sind.

Ein Vorläuferverfahren, oder eine ältere Bezeichnung ist ''AMS (Analyse
Metabolischer Strukturen)'' die sich jedoch nicht durchsetzte.

==angegebene Indikationen für eine Nanopartikelanalyse==
Von der Firma Indago werden folgende Krankheiten und Störungen genannt,
bei denen die Nanopartikelanalyse als diagnostische Methode geeignet
wäre: Kopfschmerz]n, ADHS, Gelenkschmerz, Gefäßerkrankungen,
Fibromyalgien. Auch wurde hier die Krebsfrüherkennung genannt. Weitere
Indikationen sollen so genannte Fokaltoxikosen und Vitalstoff-Entgleisungen sein,
die medizinisch ansonsten unbekannt sind.

Angebote Produkte waren:
*Großes Profil
*Individualprofil
*AD(H)S-Profil
*Fibromyalgie-Profil
*Fokaltoxikosen-Profil
*Gelenkschmerz-Profil
*Kopfschmerz-Profil
*Blutgefäße-Profil
*Vitalstoffe-Profil

==Kritik an der Nanopartikelanalyse==
Die Nanopartikelanalyse hat in der wissenschaftlichen Medizin keine
Bedeutung und eine wissenschaftliche Validierung des Verfahrens oder
Rezeption fehlt. Auf der Homepage der Firma Indago waren ursprünglich
mehrere universitäre Einrichtungen angegeben, die angeblich mit Indago über
die Nanopartikelanalyse zusammenarbeiten würden. Als der Kritiker Klaus
Keck sich bei den Einrichtungen über die Zusammenarbeit erkundigte, kam
es zur Überraschung: die Angaben verschwanden von der Homepage.

Nanopartikel werden im allgemeinen als Teilchen mit einer Größe unter
10 nm bezeichnet. Das Lichtmikrokop ist jedoch aufgrund der
''Abbe-Beschränkungen'' nicht in der Lage, Strukturen unter etwa 0,3 µm (300 nm)
aufzulösen und kann daher keine ''Nanopartikel'' nachweisen. Die von
Indago erwähnten Parameter, die lichtmikroskopisch bestimmbar wären, und
andere Einzelheiten der Nanopartikelanalyse werden nicht in einem
wissenschaftlichen Sinne genau beschrieben.

Der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. Berlin verklagte die BMIB
erfolgreich vor dem Landgericht Leipzig wegen irreführender Werbung nach dem
Heilmittelwerbegesetz (HWG) und dem Gesetz gegen den unlauteren
Wettbewerb (UWG) <ref>Verfügung des Landgericht Leipzig vom 7. August 2006
(Aktenzeichen 06HK O 2746/06)</ref>. In einer Unterwerfungserklärung
verpflichtet sich die Indago gegenüber dem Verband Sozialer Wettbewerb Berlin
e.V. ab 1.1.2008 nicht mehr für die Nanopartikelanalyse zu werben. Die
rechtliche Bewertung der Nanopartikelanalyse geht aus einem Beschluß
des Landgerichts Leipzig hervor, mit dem die Kosten des Verfahrens der
Beklagten, also der Indago, auferlegt werden. Das Gericht kommt zu dem
Schluß, dass die Indago die Unterwerfungserklärung abgegeben hat, um eine
Beweisaufnahme zu verhindern.
<ref>http://www.xy44.de/indago/vsw_beschluss.html</ref>. Der Sender 3sat
wurde durch eine Abmahnung aufgefordert, eine Webseite zu löschen auf der
die Nanopartikelanalyse wie in der Werbung präsentiert wurde. Zitat:
"Der Text stellt sich damit als eine getarnte und zudem irreführende
Werbung für den Anbieter der "Nanopartikelanalyse" dar." Seit dem 20.04.07
ist die Webseite nicht mehr erreichbar.

Zum Zwecke der Vermarktung gründete die Indago zusammen mit der
Partnerfirma Evomed und mehr als hundert ihr zuarbeitenden Ärzten ein Kartell
mit dem Ziel der gemeinsamen Ausbeutung von Patienten. Schwerpunkt des
gemeinsam betriebenen Geschäfts sind Kinder mit der Krankheit ADHS. Die
oft verzweifelten Eltern dieser Kinder setzen ihre Hoffnung auf jedes
noch so abwegige Diagnose- oder Therapieangebot und sind bereit, auch
erhebliche private Kosten in Kauf zu nehmen.

==Weblinks==
* http://www.indago-group.com Webseite der Firma Indago (vormals BMIB -
Biomedizinisches Institut Bingen)
* http://www.xy44.de/tv/nano Kritik an der Nanopartikelanalyse
* http://www.transgallaxys.com/~kanzlerzwo/board.php?boardid=132 Die
Akte BMIB, Forumsbeiträge

==Quellenangaben==
<references/>
830

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