− | Geller hat gegen viele seiner Kritiker rechtliche Schritte unternommen. 1991 verklagte er [[James Randi]] auf 15 Millionen US-Dollar Schadenersatz, wegen eines in der [[Herald Tribune]] vom 9. April 1991 erschienen Artikels von Randi. Dies war die dritte Klage von Geller gegen Randi.<ref name="news">[http://www.newscientist.com/article/mg13117773.000-lawsuits-may-silence-critics-of-the-paranormal-.html Grossmann W, ''Lawsuits may silence critics of the paranormal''], in ''[[New Scientist]]'', 1777/1991, S.17</ref> Die Klage wurde, wie alle vorausgegangenen und nachfolgenden, abgewiesen. In einem offenen Brief der ''Uri Geller Associates'' mit Sitz in [[Berkshire]] kündigte Geller an, dass er „Randi in jedem Land verklagen werde, in dem es ihm möglich sei, gegen die Lügen Randis vorzugehen“. Was Randi über ihn verbreite, sei nicht die Wahrheit.<ref name="news"/> | + | Geller hat gegen viele seiner Kritiker rechtliche Schritte unternommen. 1991 verklagte er [[James Randi]] auf 15 Millionen US-Dollar Schadenersatz, wegen eines in der Herald Tribune vom 9. April 1991 erschienen Artikels von Randi. Dies war die dritte Klage von Geller gegen Randi.<ref name="news">[http://www.newscientist.com/article/mg13117773.000-lawsuits-may-silence-critics-of-the-paranormal-.html Grossmann W, ''Lawsuits may silence critics of the paranormal''], in ''[[New Scientist]]'', 1777/1991, S.17</ref> Die Klage wurde, wie alle vorausgegangenen und nachfolgenden, abgewiesen. In einem offenen Brief der ''Uri Geller Associates'' mit Sitz in Berkshire kündigte Geller an, dass er „Randi in jedem Land verklagen werde, in dem es ihm möglich sei, gegen die Lügen Randis vorzugehen“. Was Randi über ihn verbreite, sei nicht die Wahrheit.<ref name="news"/> |
| Seine Klage gegen Prometheus Books wurde verworfen, und Geller musste sogar Schadenersatz an den Verlag leisten. Auch die amerikanische Skeptikerorganisation [[Committee for Skeptical Inquiry|CSI]] bekam Recht und nach einer außergerichtlichen Einigung 120.000 Dollar zugesprochen, wovon Uri Geller 40.000 Dollar aus eigener Tasche bezahlen musste.<ref>[http://www.gwup.org/themen/texte/uri_geller/ gwup.de, ''Uri Geller: Showman oder PSI-Wunder?''], abgerufen am 8. Januar 2008</ref> | | Seine Klage gegen Prometheus Books wurde verworfen, und Geller musste sogar Schadenersatz an den Verlag leisten. Auch die amerikanische Skeptikerorganisation [[Committee for Skeptical Inquiry|CSI]] bekam Recht und nach einer außergerichtlichen Einigung 120.000 Dollar zugesprochen, wovon Uri Geller 40.000 Dollar aus eigener Tasche bezahlen musste.<ref>[http://www.gwup.org/themen/texte/uri_geller/ gwup.de, ''Uri Geller: Showman oder PSI-Wunder?''], abgerufen am 8. Januar 2008</ref> |
− | Im November 2000 verklagte Geller in den [[Vereinigte Staaten|USA]] das Unternehmen [[Nintendo]]. Auf einer von der Firma produzierten [[japan]]ischen [[Pokémon]]-Sammelkarte war ein Monster namens ''Yun-gerā'' (auf [[Deutsche Sprache|Deutsch]] und [[Englische Sprache|Englisch]] heißt das Pokémon „Kadabra“) dargestellt, das in einer Hand einen verbogenen Löffel hält und laut Kartenbeschreibung „Alpha-Wellen“ ausstrahlen kann. Auf [[Japanische Schrift|Japanisch]] wird ''Yun-gerā'' als ユンゲラー geschrieben, wobei das zweite Zeichen ン ''n'' dem Zeichen リ ''ri'' ähnlich sieht und der Name somit an ''Yuri Gerā'' erinnert, die japanische Aussprache von Gellers Namen. Geller sah durch die Karte seine Persönlichkeitsrechte verletzt. Die Klage wurde im November 2002 vom Bezirksgericht Los Angeles abgewiesen. | + | Im November 2000 verklagte Geller in den |USA das Unternehmen Nintendo. Auf einer von der Firma produzierten japanischen Pokémon-Sammelkarte war ein Monster namens ''Yun-gerā'' dargestellt, das in einer Hand einen verbogenen Löffel hält und laut Kartenbeschreibung „Alpha-Wellen“ ausstrahlen kann. Auf Japanisch wird ''Yun-gerā'' als ユンゲラー geschrieben, wobei das zweite Zeichen ン ''n'' dem Zeichen リ ''ri'' ähnlich sieht und der Name somit an ''Yuri Gerā'' erinnert, die japanische Aussprache von Gellers Namen. Geller sah durch die Karte seine Persönlichkeitsrechte verletzt. Die Klage wurde im November 2002 vom Bezirksgericht Los Angeles abgewiesen. |