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Regividerm ist der Handelsname eines vom TÜV registrierten Medizinproduktes der Klasse&nbsp;IIa<ref>Regividerm&nbsp;B12 Salbe, PZN&nbsp;5523487, Lauer-Taxe</ref> aus B12 und Avocadoöl. Eine Inverkehrbringung wird zur Zeit behördlich (Bezirksregierung Düsseldorf) geprüft, ebenso die Frage, ob es sich nicht eigentlich um ein zulassungspflichtiges Arzneimittel handelt.<ref>http://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/pharmazie/news/2009/10/28/das-medizinprodukt-regividermR-und-die-moeglichkeiten-der-behoerden.html</ref> Eine Apothekenpflicht als Medizinprodukt besteht nicht, es könnte in jedem Supermarkt angeboten werden. Im Gegensatz zu einem Arzneimittel braucht ein Medizinprodukt keinen Wirksamkeitsnachweis.<ref>http://www.mig.tu-berlin.de/fileadmin/a38331600/2008.lectures/Berlin_2008.08.25_rb_MDS-Medizinprodukte.pdf</ref> Wolfgang Becker-Brüser, Geschäftsführer der Arzneimittelinformation GmbH, die das ''Arznei-Telegramm'' herausgibt, wies in einem Gespräch mit dem WDR darauf hin, dass die Creme nicht als Arzneimittel zugelassen sei, sondern nur eine Zertifizierung als Medizinprodukt habe: ''"Eine Zertifizierung sagt nichts über den Nutzen aus, während eine Zulassung als Arzneimittel einen Hinweis auf den Nutzen gibt"''. Regividerm wurde demnach nicht zugelassen, sondern lediglich für Deutschland und die Schweiz registriert (Klasse&nbsp;IIa: mäßiger Invasivitätsgrad, kurzzeitige Anwendung am Körper). Die erforderlichen klinischen Tests für ein Medizinprodukt der Klasse&nbsp;II sind minimal und mit denen für ein Arzneimittel nicht zu vergleichen. Ein Medizinprodukt der Klasse&nbsp;II ist auch nicht für den längeren Gebrauch bestimmt.
 
Regividerm ist der Handelsname eines vom TÜV registrierten Medizinproduktes der Klasse&nbsp;IIa<ref>Regividerm&nbsp;B12 Salbe, PZN&nbsp;5523487, Lauer-Taxe</ref> aus B12 und Avocadoöl. Eine Inverkehrbringung wird zur Zeit behördlich (Bezirksregierung Düsseldorf) geprüft, ebenso die Frage, ob es sich nicht eigentlich um ein zulassungspflichtiges Arzneimittel handelt.<ref>http://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/pharmazie/news/2009/10/28/das-medizinprodukt-regividermR-und-die-moeglichkeiten-der-behoerden.html</ref> Eine Apothekenpflicht als Medizinprodukt besteht nicht, es könnte in jedem Supermarkt angeboten werden. Im Gegensatz zu einem Arzneimittel braucht ein Medizinprodukt keinen Wirksamkeitsnachweis.<ref>http://www.mig.tu-berlin.de/fileadmin/a38331600/2008.lectures/Berlin_2008.08.25_rb_MDS-Medizinprodukte.pdf</ref> Wolfgang Becker-Brüser, Geschäftsführer der Arzneimittelinformation GmbH, die das ''Arznei-Telegramm'' herausgibt, wies in einem Gespräch mit dem WDR darauf hin, dass die Creme nicht als Arzneimittel zugelassen sei, sondern nur eine Zertifizierung als Medizinprodukt habe: ''"Eine Zertifizierung sagt nichts über den Nutzen aus, während eine Zulassung als Arzneimittel einen Hinweis auf den Nutzen gibt"''. Regividerm wurde demnach nicht zugelassen, sondern lediglich für Deutschland und die Schweiz registriert (Klasse&nbsp;IIa: mäßiger Invasivitätsgrad, kurzzeitige Anwendung am Körper). Die erforderlichen klinischen Tests für ein Medizinprodukt der Klasse&nbsp;II sind minimal und mit denen für ein Arzneimittel nicht zu vergleichen. Ein Medizinprodukt der Klasse&nbsp;II ist auch nicht für den längeren Gebrauch bestimmt.
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Die Zertifizierung der Salbe erfolgte durch den TÜV und laut Spiegel bereits am 28.&nbsp;August 2009,<ref>http://www.spiegel.de/wissenschaft/medizin/0,1518,657070-2,00.html</ref> also lange vor den Fernsehaussendungen des 19.&nbsp;und 21.&nbsp;Oktober 2009. Allerdings steht noch eine endgültige Zulassung durch die zuständige Düsseldorfer Bezirksregierung aus. Laut Sprecherin der Behörde seien bis zum 23.&nbsp;Oktober 2009 die dafür notwendigen Unterlagen nicht eingetroffen. Ein Verkaufsstart für Regividerm im November ist damit zweifelhaft. Zudem sehe die B12-Anwendung nach einer pharmakologischen Anwendung aus, was das aufwändigere Zulassungsverfahren für Arzneimittel notwendig machen würde.<ref>http://www.faz.net/s/Rub7F74ED2FDF2B439794CC2D664921E7FF/Doc~EC8352BCAB6DB4AB3B0B053BB856B5B2A~ATpl~Ecommon~Scontent.html</ref>
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Die Zertifizierung der Salbe erfolgte durch den TÜV und laut Spiegel bereits am 28.&nbsp;August 2009,<ref>http://www.spiegel.de/wissenschaft/medizin/0,1518,657070-2,00.html</ref> also lange vor den Fernsehaussendungen des 19.&nbsp;und 21.&nbsp;Oktober 2009. Allerdings steht noch eine endgültige Zulassung durch die zuständige Düsseldorfer Bezirksregierung aus. Laut Sprecherin der Behörde seien bis zum 23.&nbsp;Oktober 2009 die dafür notwendigen Unterlagen nicht eingetroffen. Zudem sehe die B12-Anwendung nach einer pharmakologischen Anwendung aus, was das aufwändigere Zulassungsverfahren für Arzneimittel notwendig machen würde.<ref>http://www.faz.net/s/Rub7F74ED2FDF2B439794CC2D664921E7FF/Doc~EC8352BCAB6DB4AB3B0B053BB856B5B2A~ATpl~Ecommon~Scontent.html</ref>. Eine erste Charge von 25000 Tuben wurde am 4. November 2009 an den Grosshandel in Deutschland und der Schweiz ausgeliefert.
    
Die laut Anbieter genaue Zusammensetzung (Stand Herbst 2009) der Original Regividerm&reg; Vitamin&nbsp;B12 Salbe ist:
 
Die laut Anbieter genaue Zusammensetzung (Stand Herbst 2009) der Original Regividerm&reg; Vitamin&nbsp;B12 Salbe ist:
23.054

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