Als Milch oder als Erzeugnis auf Milchbasis darf Kolostrum nach § 18 (2) Milchverordnung in Deutschland nicht in den Verkehr gebracht werden. Im Gegensatz dazu darf Kolostrum in Deutschland als Lebensmittel in den Verkehr gebracht werden. Die Verwendung von Kolostrum in Nahrungsergänzungsmitteln ist rechtlich umstritten. Werbeaussagen zur Wirkung von Kolostrum sind nach der NeMV untersagt. | Als Milch oder als Erzeugnis auf Milchbasis darf Kolostrum nach § 18 (2) Milchverordnung in Deutschland nicht in den Verkehr gebracht werden. Im Gegensatz dazu darf Kolostrum in Deutschland als Lebensmittel in den Verkehr gebracht werden. Die Verwendung von Kolostrum in Nahrungsergänzungsmitteln ist rechtlich umstritten. Werbeaussagen zur Wirkung von Kolostrum sind nach der NeMV untersagt. |