Indem Steine in Wasser verbracht werden, sollen diese dem Wasser gewünschte Eigenschaften gleichsam aufprägen. Den verwendeten Steinen werden wiederum wundersame Eigenschaften und gesetzlich verbotene Heilungskräfte zugeordnet, was den deutschen Gesetzgeber bereits auf den Plan rief. So wurde gerichtlich entschieden, dass die gesundheitsbezogene Werbung für Heilsteine nicht statthaft ist, da sie den Verbraucher irreführt<ref>http://www.it-recht-kanzlei.de/index.php?id=%2Fview&cid=3756&print=1</ref>. | Indem Steine in Wasser verbracht werden, sollen diese dem Wasser gewünschte Eigenschaften gleichsam aufprägen. Den verwendeten Steinen werden wiederum wundersame Eigenschaften und gesetzlich verbotene Heilungskräfte zugeordnet, was den deutschen Gesetzgeber bereits auf den Plan rief. So wurde gerichtlich entschieden, dass die gesundheitsbezogene Werbung für Heilsteine nicht statthaft ist, da sie den Verbraucher irreführt<ref>http://www.it-recht-kanzlei.de/index.php?id=%2Fview&cid=3756&print=1</ref>. |