Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 2: Zeile 2:  
Neben den Arzneimittellehren (auch ''Materiae medicae'' genannt) von [[Samuel Hahnemann]] sind diejenigen der Homöopathen Hering, Kent, Starke und Metzger berühmt geworden. Kent und Boenninghausen verfassten eine Art Inhaltsverzeichnis zu den Arzneimittellehren, die sogenannten homöopathischen [[Repertorisierung|Repertorien]], die nach Symptomen sortiert sind.
 
Neben den Arzneimittellehren (auch ''Materiae medicae'' genannt) von [[Samuel Hahnemann]] sind diejenigen der Homöopathen Hering, Kent, Starke und Metzger berühmt geworden. Kent und Boenninghausen verfassten eine Art Inhaltsverzeichnis zu den Arzneimittellehren, die sogenannten homöopathischen [[Repertorisierung|Repertorien]], die nach Symptomen sortiert sind.
   −
Homöopathische Arzneimittelprüfungen sind nicht mit Arzneimittelprüfungen gemäß des Arzneimittelgesetzes vergleichbar. Bei homöopathischen Arzneimittelprüfungen wird nicht eine erwartete Wirksamkeit überprüft, sondern beobachtet, ob und welche Symptome, Träume oder Sinneseindrücke durch ein homöopathisches Mittel (scheinbar) hervorgerufen werden.
+
Homöopathische Arzneimittelprüfungen sind nicht mit Arzneimittelprüfungen gemäß des Arzneimittelgesetzes vergleichbar. Bei homöopathischen Arzneimittelprüfungen wird nicht eine erwartete Wirksamkeit überprüft, sondern beobachtet, ob und welche Symptome, Träume, Gefühle oder Sinneseindrücke durch ein homöopathisches Mittel (scheinbar) hervorgerufen werden, unabhängig davon, ob das zu prüfende Mittel tatsächlich Auslöser dafür sein könnte.
    
Die europäische Gesetzgebung sieht seit der Richtlinie 2001/83 ein eigenes Zulassungsverfahren für homöopathische Arzneimittel vor. In der Novelle zu dieser Richtlinie (2004/27) wird dieses vereinfachte Zulassungsverfahren erstmals für alle Mitgliedsländer der Europäischen Union verpflichtend. Die Richtlinie verlangt dabei den Aufdruck ''Homöopathisches Arzneimittel ohne genehmigte Heilanzeigen'' auf den homöopathischen Präparaten.
 
Die europäische Gesetzgebung sieht seit der Richtlinie 2001/83 ein eigenes Zulassungsverfahren für homöopathische Arzneimittel vor. In der Novelle zu dieser Richtlinie (2004/27) wird dieses vereinfachte Zulassungsverfahren erstmals für alle Mitgliedsländer der Europäischen Union verpflichtend. Die Richtlinie verlangt dabei den Aufdruck ''Homöopathisches Arzneimittel ohne genehmigte Heilanzeigen'' auf den homöopathischen Präparaten.
8.902

Bearbeitungen

Navigationsmenü