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Die kriminellen Aktivitäten einer geschäftstüchtigen [[Homöopathie|Homöopathin]] und HNO-Ärztin mit Orientierung zur [[Anthroposophische Medizin|Anthroposophischen Medizin]] aus Bad Saulgau wurden im Jahre 2005 durch die Anzeigen zweier Arzthelferinnen aus dem Jahre 2005 bekannt, die ungeheuerliche Einzelheiten zur Eigenbluttherapie und zu fehlenden hygienischen Maßnahmen in der HNO-Praxis meldeten. Die Arzthelferinnen wurden von der Ärztin "in Unfrieden" entlassen, die 56 jährige Ärztin hingegen wurde 2008 wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz und fahrlässiger Körperverletzung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und einem dreijährigen Berufsverbot verurteilt. In drei Fällen lautete das Urteil auf gefährliche Körperverletzung, weil sich ein Patient nach Eigenblut-Infusionen jeweils mit Keimen aus dem Spritzbesteck infiziert hatte.
 
Die kriminellen Aktivitäten einer geschäftstüchtigen [[Homöopathie|Homöopathin]] und HNO-Ärztin mit Orientierung zur [[Anthroposophische Medizin|Anthroposophischen Medizin]] aus Bad Saulgau wurden im Jahre 2005 durch die Anzeigen zweier Arzthelferinnen aus dem Jahre 2005 bekannt, die ungeheuerliche Einzelheiten zur Eigenbluttherapie und zu fehlenden hygienischen Maßnahmen in der HNO-Praxis meldeten. Die Arzthelferinnen wurden von der Ärztin "in Unfrieden" entlassen, die 56 jährige Ärztin hingegen wurde 2008 wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz und fahrlässiger Körperverletzung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und einem dreijährigen Berufsverbot verurteilt. In drei Fällen lautete das Urteil auf gefährliche Körperverletzung, weil sich ein Patient nach Eigenblut-Infusionen jeweils mit Keimen aus dem Spritzbesteck infiziert hatte.
 
   
 
   
Wie sah die Praxis nun aus ? Während der Grichtsverhandlung in Ravensburg wurde bekannt, dass die Ärztin in ihren therapeutischen Ansatz Naturheilkunde, Homöopathie sowie die Anthroposophische Medizin miteinbezogen hatte. Sie hatte von Januar 2005 bis Oktober 2007 zahlreiche Patienten mit einer Eigenbluttherapie behandelt, ohne über eine Erlaubnis nach dem Arzneimittelgesetz zu verfügen. Die Patienten mußten dabei eine Mischung aus Urin und eigenem Blut trinken. Spritzen (Einzelpreis: 2 Ct bei grossbestellung), Mundstücke und Infusionsbestecke wurden mehrfach verwendet und mit einem Geschirrspülmittel lediglich "gesäubert". Der Teppich sei ekelerregend "versifft" gewesen wurde berichtet, und an den Fenstern hätte sich Schimmel angesammelt.
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Wie sah die Praxis nun aus ? Während der Gerichtsverhandlung in Ravensburg wurde bekannt, dass die Ärztin in ihren therapeutischen Ansatz Naturheilkunde, Homöopathie sowie die Anthroposophische Medizin miteinbezogen hatte. Sie hatte von Januar 2005 bis Oktober 2007 zahlreiche Patienten mit einer Eigenbluttherapie behandelt, ohne über eine Erlaubnis nach dem Arzneimittelgesetz zu verfügen. Die Patienten mussten dabei eine Mischung aus Urin und eigenem Blut trinken. Spritzen (Einzelpreis: 2 Ct bei Großbestellung), Mundstücke und Infusionsbestecke wurden mehrfach verwendet und mit einem Geschirrspülmittel lediglich "gesäubert". Der Teppich sei ekelerregend "versifft" gewesen, wurde berichtet, und an den Fenstern hätte sich Schimmel angesammelt.
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1800 Patienten mussten sich wegen der mehrfachen Benutzung von Spritzen auf Anraten des Gesundheitsamtes auf HI-Viren oder Hepatitis untersuchen lassen. Die Ärztin war völlig uneinsichtig, und glaubte an eine gegen sie persönlich inszenierte Intrige. Sie sah eigenen Angaben nur Vorteile der von ihr praktisch umgesetzten Ganzheitsmedizin und ihrer Version eines angeblichen Engagements für ihre Patienten. Laut Staatsanwaltschaft sollen aner finanzielle Interessen eine Rolle für das Verhalten gespielt haben: die Ärztin hatte sich durch den Kauf zweier Eigentumswohnungen verschuldet und mußte auch lange Zeit ihren Ehemann unterhalten, der sich nach der Wende eine neue Existenz aufbaute. Der Staatsanwalt rechnete vor, dass sie für die illegale Eigenbluttherapien allein in der fraglichen Zeit rund 91 000 Euro kassiert hatte. <ref>http://www.themen-der-zeit.de/content/Hygienestandards_in_der_Medizin.878.0.html</ref> <ref>http://www.ksta.de/html/artikel/1226934713500.shtml</ref>.
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1800 Patienten mussten sich wegen der mehrfachen Benutzung von Spritzen auf Anraten des Gesundheitsamtes auf HI-Viren oder Hepatitis untersuchen lassen. Die Ärztin war völlig uneinsichtig, und glaubte an eine gegen sie persönlich inszenierte Intrige. Sie sah eigenen Angaben nur Vorteile der von ihr praktisch umgesetzten Ganzheitsmedizin und ihrer Version eines angeblichen Engagements für ihre Patienten. Laut Staatsanwaltschaft sollen aber finanzielle Interessen eine Rolle für das Verhalten gespielt haben: die Ärztin hatte sich durch den Kauf zweier Eigentumswohnungen verschuldet und musste auch lange Zeit ihren Ehemann unterhalten, der sich nach der Wende eine neue Existenz aufbaute. Der Staatsanwalt rechnete vor, dass sie für die illegale Eigenbluttherapien allein in der fraglichen Zeit rund 91 000 Euro kassiert hatte. <ref>http://www.themen-der-zeit.de/content/Hygienestandards_in_der_Medizin.878.0.html</ref> <ref>http://www.ksta.de/html/artikel/1226934713500.shtml</ref>.
    
==Weblinks==
 
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