Die kriminellen Aktivitäten einer geschäftstüchtigen [[Homöopathie|Homöopathin]] und HNO-Ärztin mit Orientierung zur [[Anthroposophische Medizin|Anthroposophischen Medizin]] aus Bad Saulgau wurden im Jahre 2005 durch die Anzeigen zweier Arzthelferinnen aus dem Jahre 2005 bekannt, die ungeheuerliche Einzelheiten zur Eigenbluttherapie und zu fehlenden hygienischen Maßnahmen in der HNO-Praxis meldeten. Die Arzthelferinnen wurden von der Ärztin "in Unfrieden" entlassen, die 56 jährige Ärztin hingegen wurde 2008 wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz und fahrlässiger Körperverletzung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und einem dreijährigen Berufsverbot verurteilt. In drei Fällen lautete das Urteil auf gefährliche Körperverletzung, weil sich ein Patient nach Eigenblut-Infusionen jeweils mit Keimen aus dem Spritzbesteck infiziert hatte. | Die kriminellen Aktivitäten einer geschäftstüchtigen [[Homöopathie|Homöopathin]] und HNO-Ärztin mit Orientierung zur [[Anthroposophische Medizin|Anthroposophischen Medizin]] aus Bad Saulgau wurden im Jahre 2005 durch die Anzeigen zweier Arzthelferinnen aus dem Jahre 2005 bekannt, die ungeheuerliche Einzelheiten zur Eigenbluttherapie und zu fehlenden hygienischen Maßnahmen in der HNO-Praxis meldeten. Die Arzthelferinnen wurden von der Ärztin "in Unfrieden" entlassen, die 56 jährige Ärztin hingegen wurde 2008 wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz und fahrlässiger Körperverletzung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und einem dreijährigen Berufsverbot verurteilt. In drei Fällen lautete das Urteil auf gefährliche Körperverletzung, weil sich ein Patient nach Eigenblut-Infusionen jeweils mit Keimen aus dem Spritzbesteck infiziert hatte. |