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Die „Kommissarischen Reichsregierungen“ behaupten, dass zwar das Deutsche Reich völkerrechtlich bis heute fortbestehe, die Bundesrepublik Deutschland hingegen nicht identisch mit diesem sei, sondern völker- und verfassungsrechtlich illegal und de jure nicht existent sei. Zwar habe eine Regierung in Form einer „Kommissarischen Reichsregierung“, die im Augenblick zwar noch keine faktische Staatsgewalt habe, sie führe jedoch rechtsgültig die Regierungs- und Amtsgeschäfte für Deutschland. In der Regel liegen diesen „Reichsregierungen“ diverse Verschwörungstheorien zugrunde, die mit einem baldigen Zusammenbruch der Bundesrepublik Deutschland rechnen, nach dem die KRRs dann auch faktisch die Regierungsgewalt übernähmen.
 
Die „Kommissarischen Reichsregierungen“ behaupten, dass zwar das Deutsche Reich völkerrechtlich bis heute fortbestehe, die Bundesrepublik Deutschland hingegen nicht identisch mit diesem sei, sondern völker- und verfassungsrechtlich illegal und de jure nicht existent sei. Zwar habe eine Regierung in Form einer „Kommissarischen Reichsregierung“, die im Augenblick zwar noch keine faktische Staatsgewalt habe, sie führe jedoch rechtsgültig die Regierungs- und Amtsgeschäfte für Deutschland. In der Regel liegen diesen „Reichsregierungen“ diverse Verschwörungstheorien zugrunde, die mit einem baldigen Zusammenbruch der Bundesrepublik Deutschland rechnen, nach dem die KRRs dann auch faktisch die Regierungsgewalt übernähmen.
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==Wortlaut einer Urteilsbegründung des Amtsgericht Duisburg von 1996==
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==KRR-Ausweise vor Gericht==
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Einerseits gibt es gerichtliche Entscheidungen, nach denen die KRR-''Reichsausweise'' als ''zur Täuschung im Rechtsverkehr geeignet'' angesehen werden und somit die Anwendung wegen _Urkundenfälschung strafbar ist <ref>Landgericht Freiburg, 7 NS 22 Ds 51 Js 11896/02 – AK 89/02</ref>. Allerdings geht die überwiegende Meinung in der Rechtsprechung davon aus, daß ein unbefangener Betrachter ''sogleich unzweifelhaft'' den nichtamtlichen Charakter der “Reichsausweise” erkenne. Daher komme eine Strafbarkeit wegen Urkundenfälschung nicht in Betracht, solange die von den “Reichsregierungen” herausgegeben Papiere “in keiner Weise den Anschein amtlicher Dokumente erwecken”<ref>OLG Stuttgart, Beschluß vom 25.4.2006, 4 Ws 98/06</ref>. Allenfalls kommt – je nach Ausgestaltung der “Reichsausweise” – eine Ordnungswidrigkeit nach § 124 OWiG (unbefugte Benutzung des Bundesadlers) in Betracht.
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==Wortlaut Urteilsbegründung des Amtsgericht Duisburg von 1996==
 
Aus der Urteilsbegründung mit Aktenzeichen 46 K 361/04 (NJW 2006, 3577) vom 26.&nbsp;Januar 2006: ''Eine "deutsche Reichsverfassung" vom 19.1.1996, eine kommissarische Reichsregierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist..'' ..''Anders lautende Behauptungen und Rechtsansichten beruhen auf ideologischen Wahnvorstellungen. Sie werden gemeinhin allenfalls von rechtsradikalen Agitatoren (vgl. dazu BVerfGE 2, 1 [56 f.]; Verfassungsschutzbericht 2003, hrsg. vom BMI, 2004, S. 55, 89 f.) oder Psychopathen vertreten...''
 
Aus der Urteilsbegründung mit Aktenzeichen 46 K 361/04 (NJW 2006, 3577) vom 26.&nbsp;Januar 2006: ''Eine "deutsche Reichsverfassung" vom 19.1.1996, eine kommissarische Reichsregierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist..'' ..''Anders lautende Behauptungen und Rechtsansichten beruhen auf ideologischen Wahnvorstellungen. Sie werden gemeinhin allenfalls von rechtsradikalen Agitatoren (vgl. dazu BVerfGE 2, 1 [56 f.]; Verfassungsschutzbericht 2003, hrsg. vom BMI, 2004, S. 55, 89 f.) oder Psychopathen vertreten...''
  
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