Chlorophyll wird in der Lebensmittelindustrie als Zusatzstoff (Farbstoff) ohne Höchstmengenbeschränkung eingesetzt. Es hat die Kennnummer E 140 <ref>http://www.zusatzstoffe-online.de/zusatzstoffe/21.e140_chlorophylle.html</ref>.
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Chlorophyll wird in der Lebensmittelindustrie als Zusatzstoff (Farbstoff) ohne Höchstmengenbeschränkung eingesetzt. Es hat die Kennnummer E 140 <ref>http://www.zusatzstoffe-online.de/zusatzstoffe/21.e140_chlorophylle.html</ref>. Zur Stabilisierung der Farbeigenschaften wird das Magnesium durch Kupfer ersetzt (Kupferchlorophyll).