Das in Deutschland geltende Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) verbietet jegliche werbenden Hinweise auf mögliche Heilwirkungen bei Lebensmitteln. | Das in Deutschland geltende Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) verbietet jegliche werbenden Hinweise auf mögliche Heilwirkungen bei Lebensmitteln. |