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:''detlef über die zu geordnete Natürliche-Person als der :Eine.-und-Ungeteilte, nicht im Lehen stehende M e n s c h / Monade. Allod-Urkunde-Kennung: RH~59~931~026~0DE. Live-Life-Urkunden-Kennung: RJ~24~463~162~4DE.''
 
:''detlef über die zu geordnete Natürliche-Person als der :Eine.-und-Ungeteilte, nicht im Lehen stehende M e n s c h / Monade. Allod-Urkunde-Kennung: RH~59~931~026~0DE. Live-Life-Urkunden-Kennung: RJ~24~463~162~4DE.''
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Die gemeinte "Allod Urkunde" bezieht sich auf das mittelalterliche Wort Allod, welches privatem Eigentum entspricht. Reichsbürger unterscheiden in diesem Zusammenhang "alloidale" von "nicht alloidalen" Ländern, zu denen Deutschland gezählt wird, da in der Bundesrepublik Deutschland kein Recht auf sich als alleiniges Eigentum existiere. Verkannt wird dabei, dass es im deutschen Recht kein Eigentum an lebenden Menschen gibt. Der Begriff Allod wurde auch während der Zeit des Nationalsozialismus genutzt.
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Die gemeinte "Allod Urkunde" bezieht sich auf das altgermanische Wort Alod (später Allod), welches privatem Eigentum entspricht. Reichsbürger unterscheiden in diesem Zusammenhang "alloidale" von "nicht alloidalen" Ländern, zu denen Deutschland gezählt wird, da in der Bundesrepublik Deutschland kein Recht auf sich als alleiniges Eigentum existiere. Verkannt wird dabei, dass es im deutschen Recht kein Eigentum an lebenden Menschen gibt. Der Begriff Allod wurde auch während der Zeit des Nationalsozialismus genutzt.
    
Detlev Schäbel betreibt die Webseite "das-wunder-aus-ungern[.]eu" sowie einen Webshop "Sprüh - Shop", für die er selbst nicht verantwortlich sei, sondern eine Firma sprd.net AG. Ihm kann auch ein "Verein für bioenergetisches Leben" zugeordnet werden, der im Bericht des Verfasssungsschutz von NRW von 2017 erwähnt wird.  
 
Detlev Schäbel betreibt die Webseite "das-wunder-aus-ungern[.]eu" sowie einen Webshop "Sprüh - Shop", für die er selbst nicht verantwortlich sei, sondern eine Firma sprd.net AG. Ihm kann auch ein "Verein für bioenergetisches Leben" zugeordnet werden, der im Bericht des Verfasssungsschutz von NRW von 2017 erwähnt wird.  
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