Die Richter am Landgericht Hildesheim bestätigen die Auffassung der Verbrauerzentrale in ihrem Urteil vom 01. März 2022. Die Klausel ist laut Urteil rechtswidrig, und der Heizungsanbieter darf sie nicht mehr nutzen.<ref>https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/themen/kaufen-reklamieren/urteil-bestaetigt-unzulaessige-rechtswahl-bei-heizungsfachshop</ref> | Die Richter am Landgericht Hildesheim bestätigen die Auffassung der Verbrauerzentrale in ihrem Urteil vom 01. März 2022. Die Klausel ist laut Urteil rechtswidrig, und der Heizungsanbieter darf sie nicht mehr nutzen.<ref>https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/themen/kaufen-reklamieren/urteil-bestaetigt-unzulaessige-rechtswahl-bei-heizungsfachshop</ref> |