| 2012 veröffentlichte Linek ein werbendes Buch zum Thema im [[Mankau Verlag]].<ref>Sabine Linek: Dein Blut lügt nicht. Meine Heilarbeit mit der Dunkelfeldmikroskopie. Mankau Verlag, 2012</ref> Der esoterisch orientierte Musiker [[Acron Music|Michael Reimann]], der angibt, Lineks Patient zu sein, hat "ihre erste Praxis-CD" produziert. Die Kompositionen enthielten die "Schwingungen von Sauerstoff und Vitamin C. Also die Stoffe in akustischer Form, die auch Sabine Linek ihren Patienten gibt." Die Klänge sollen den Heilungsprozess bei der SanaZon-Therapie "auch auf der psychischen Ebene" unterstützen. | | 2012 veröffentlichte Linek ein werbendes Buch zum Thema im [[Mankau Verlag]].<ref>Sabine Linek: Dein Blut lügt nicht. Meine Heilarbeit mit der Dunkelfeldmikroskopie. Mankau Verlag, 2012</ref> Der esoterisch orientierte Musiker [[Acron Music|Michael Reimann]], der angibt, Lineks Patient zu sein, hat "ihre erste Praxis-CD" produziert. Die Kompositionen enthielten die "Schwingungen von Sauerstoff und Vitamin C. Also die Stoffe in akustischer Form, die auch Sabine Linek ihren Patienten gibt." Die Klänge sollen den Heilungsprozess bei der SanaZon-Therapie "auch auf der psychischen Ebene" unterstützen. |
− | In einer im August 2012 anonym erschienenen Kleinanzeige bot eine unbekannte Person aus St. Gallen in der Schweiz Rechte zu Sanazon-Heilmitteln zum Verkauf an.<ref>''Sanazon Info<br/>Inserent aktiv seit: heute<br/>Standort:CH-9000 St. Gallen<br/>Naturheilkundliches Erfolgskonzept bekannt aus TV und Presse mit 90%iger Heilungsquote bei Krebs zu verkaufen an Höchstgebot. Internationaler Patientenstamm und Millionenumsätze sprechen für sich. Es wird nur die Rezeptur (Namen der zu kaufenden Injektionsampullen) und das Diagnoseverfahren verkauft-nicht das Namenspatent! Identität des Verkäufers bleibt anonym. Abwicklung über Notar/RAE. Nur seriöse+diskrete Anfragen finden eine Antwort.<br/>Medizinkonzepte@aol.de''<br/>http://www.quoka.de/stellenangebote/stellenangebote/c3001a97424594/sanazon-info.html</ref> | + | In einer im August 2012 anonym erschienenen Kleinanzeige bot eine unbekannte Person aus St. Gallen in der Schweiz Rechte zu Sanazon-Heilmitteln zum Verkauf an.<ref>''Sanazon Info<br/>Inserent aktiv seit: heute<br/>Standort:CH-9000 St. Gallen<br>Naturheilkundliches Erfolgskonzept bekannt aus TV und Presse mit 90%iger Heilungsquote bei Krebs zu verkaufen an Höchstgebot. Internationaler Patientenstamm und Millionenumsätze sprechen für sich. Es wird nur die Rezeptur (Namen der zu kaufenden Injektionsampullen) und das Diagnoseverfahren verkauft-nicht das Namenspatent! Identität des Verkäufers bleibt anonym. Abwicklung über Notar/RAE. Nur seriöse+diskrete Anfragen finden eine Antwort.<br/>Medizinkonzepte@aol.de''<br>Standort:CH-9000 St. Gallen An alternative successfull medicine concept known from TV and press with 90% healing quote by cancer and many other healthy problems for selling to top offer. International patients and millions turnovers speak for themselves. Only the secret prescription is to buy ( the names of the medicaments which are to buy ) and the way of diagnostic - not the namepatent! Identity of the seller keep anonymous. Handling via lawyer and notary. Only serious mails find an answer. Medinzinkonzepte@aol.de<br>http://www.quoka.de/stellenangebote/stellenangebote/c3001a97424594/sanazon-info.html</ref> |
| *"Landgericht Hildesheim – Irreführende Indikationsangaben in Heilpraktikerwerbung<br>Eine Heilpraktikerin hatte im Internet für eine "SanaZon-Therapie" geworben, die auf einer Diagnose mittels Dunkelfeldmikroskopie, Iris-Diagnose und Gespräch beruht und die Elemente Ozon, Isopathie, Spagyrik und Homöopathie enthält. Für diese Therapie hatte sie in ihrer Werbung verschiedene Anwendungsgebiete angegeben, u.a. Herz-Kreislauf-Leiden, Schlaganfälle, Thrombosen und Augenkrankheiten. Das Landgericht Hildesheim untersagte der Heilpraktikerin die Werbung mit den betreffenden Anwendungsgebieten, da wissenschaftlich nicht nachgewiesen ist, dass die von der Heilpraktikerin beworbene Therapie die genannten Krankheiten heilen oder lindern kann. Grundlage für das Verbot ist § 3 Ziffer 1 Heilmittelwerbegesetz (HWG). Nach dieser gesetzlichen Vorschrift ist eine Werbung irreführend, mit der Verfahren, Behandlungen oder anderen Mitteln eine therapeutische Wirksamkeit oder Wirkungen beigelegt werden, die sie nicht haben. Die Heilpraktikerin hatte angeboten, in ihrer Werbung den einschränkenden Zusatz zu veröffentlichen, dass ihre Therapie und Methoden schulmedizinisch nicht gesichert seien. Das Gericht stellte fest, dass ein derartiger Zusatz nichts an der Unzulässigkeit der verbotenen Angaben ändern würde. (Urteil 11 O 19/09 vom 04.11.2009)" | | *"Landgericht Hildesheim – Irreführende Indikationsangaben in Heilpraktikerwerbung<br>Eine Heilpraktikerin hatte im Internet für eine "SanaZon-Therapie" geworben, die auf einer Diagnose mittels Dunkelfeldmikroskopie, Iris-Diagnose und Gespräch beruht und die Elemente Ozon, Isopathie, Spagyrik und Homöopathie enthält. Für diese Therapie hatte sie in ihrer Werbung verschiedene Anwendungsgebiete angegeben, u.a. Herz-Kreislauf-Leiden, Schlaganfälle, Thrombosen und Augenkrankheiten. Das Landgericht Hildesheim untersagte der Heilpraktikerin die Werbung mit den betreffenden Anwendungsgebieten, da wissenschaftlich nicht nachgewiesen ist, dass die von der Heilpraktikerin beworbene Therapie die genannten Krankheiten heilen oder lindern kann. Grundlage für das Verbot ist § 3 Ziffer 1 Heilmittelwerbegesetz (HWG). Nach dieser gesetzlichen Vorschrift ist eine Werbung irreführend, mit der Verfahren, Behandlungen oder anderen Mitteln eine therapeutische Wirksamkeit oder Wirkungen beigelegt werden, die sie nicht haben. Die Heilpraktikerin hatte angeboten, in ihrer Werbung den einschränkenden Zusatz zu veröffentlichen, dass ihre Therapie und Methoden schulmedizinisch nicht gesichert seien. Das Gericht stellte fest, dass ein derartiger Zusatz nichts an der Unzulässigkeit der verbotenen Angaben ändern würde. (Urteil 11 O 19/09 vom 04.11.2009)" |