Hoodia gordonii steht in Südafrika unter gesetzlichem Naturschutz und die ganze Gattung Hoodia wurde im Jahr 2004 auch international unter Artenschutz gestellt <ref>13. Vertragsstaatenkonferenz zum Washingtoner Artenschutzübereinkommen</ref>. Damit dürfen sowohl ganze Pflanzen als auch Teile und Erzeugnisse daraus (z. B. pharmazeutischen Produkte / Nahrungsergänzungsmittel) nur gehandelt werden, wenn eine naturverträgliche Herkunft nachgewiesen wird. Verstöße gegen die bestehende Aus- bzw. Einfuhrgenehmigungspflicht können Bußgeld- und sogar Strafverfahren nach sich ziehen. Selbst im innereuropäischen Handel muss sowohl der Verkäufer als auch der Käufer belegen können, dass das Produkt oder die verarbeitete Pflanze mit den genannten Genehmigungen in die EU gelangt ist. Dies gilt auch bei Einkäufen über das Internet, insbesondere wenn die Sendung aus einem Nicht-EU-Staat kommt.
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Hoodia gordonii steht in Südafrika unter gesetzlichem Naturschutz und die ganze Gattung Hoodia wurde im Jahr 2004 auch international unter Artenschutz gestellt <ref>13. Vertragsstaatenkonferenz zum Washingtoner Artenschutzübereinkommen</ref>. Damit dürfen sowohl ganze Pflanzen als auch Teile und Erzeugnisse daraus (z. B. pharmazeutischen Produkte / Nahrungsergänzungsmittel) nur gehandelt werden, wenn eine naturverträgliche Herkunft nachgewiesen wird. Verstöße gegen die bestehende Aus- bzw. Einfuhrgenehmigungspflicht können Bußgeld- und sogar Strafverfahren nach sich ziehen. Selbst im innereuropäischen Handel muss sowohl der Verkäufer als auch der Käufer belegen können, dass das Produkt oder die verarbeitete Pflanze mit den genannten Genehmigungen in die EU gelangt ist. Dies gilt auch bei Einkäufen über das Internet, insbesondere wenn die Sendung aus einem Nicht-EU-Staat kommt. Die Umweltstiftung WWF warnt vor dem Kauf von Hoodia-Produkten.