:''Soweit sich Andreas Heisler an diese massgebenden Vorschriften zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie hält, geht von ihm keine Gefahr für die öffentliche Gesundheit mehr aus. Damit entfällt der Grund für den weiteren vorsorglichen Entzug seiner Berufsausübungsbewilligung als Arzt im Kanton Luzern, und die Massnahme ist deshalb mit sofortiger Wirkung aufzuheben.''<ref>https://www.luzernerzeitung.ch/zentralschweiz/stadt-region-luzern/bezirksgericht-luzern-abendspaziergaenge-haben-fuer-ebikoner-arzt-ein-juristisches-nachspiel-ld.2326957</ref> | :''Soweit sich Andreas Heisler an diese massgebenden Vorschriften zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie hält, geht von ihm keine Gefahr für die öffentliche Gesundheit mehr aus. Damit entfällt der Grund für den weiteren vorsorglichen Entzug seiner Berufsausübungsbewilligung als Arzt im Kanton Luzern, und die Massnahme ist deshalb mit sofortiger Wirkung aufzuheben.''<ref>https://www.luzernerzeitung.ch/zentralschweiz/stadt-region-luzern/bezirksgericht-luzern-abendspaziergaenge-haben-fuer-ebikoner-arzt-ein-juristisches-nachspiel-ld.2326957</ref> |