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Präsidenten Andreas Heisler wurde im Februar 2021 die Berufsbewilligung für vier Monate entzogen, aufgrund «festgestellter fortgesetzter Verstösse gegen die Covid-19-Gesetzgebung». Heisler lenkte schlieslich ein. Im Falle einer zukünftigen Berufsbewilligung wolle er Schutzmassnahmen für Patienten und sich akzeptieren. Im Entscheid heisst es:
 
Präsidenten Andreas Heisler wurde im Februar 2021 die Berufsbewilligung für vier Monate entzogen, aufgrund «festgestellter fortgesetzter Verstösse gegen die Covid-19-Gesetzgebung». Heisler lenkte schlieslich ein. Im Falle einer zukünftigen Berufsbewilligung wolle er Schutzmassnahmen für Patienten und sich akzeptieren. Im Entscheid heisst es:
:''Soweit sich Andreas Heisler an diese massgebenden Vorschriften zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie hält, geht von ihm keine Gefahr für die öffentliche Gesundheit mehr aus. Damit entfällt der Grund für den weiteren vorsorglichen Entzug seiner Berufsausübungsbewilligung als Arzt im Kanton Luzern, und die Massnahme ist deshalb mit sofortiger Wirkung aufzuheben.''<ref>https://www.luzernerzeitung.ch/zentralschweiz/stadt-region-luzern/bezirksgericht-luzern-abendspaziergaenge-haben-fuer-ebikoner-arzt-ein-juristisches-nachspiel-ld.2326957</ref>
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:''Soweit sich Andreas Heisler an diese massgebenden Vorschriften zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie hält, geht von ihm keine Gefahr für die öffentliche Gesundheit mehr aus. Damit entfällt der Grund für den weiteren vorsorglichen Entzug seiner Berufsausübungsbewilligung als Arzt im Kanton Luzern, und die Massnahme ist deshalb mit sofortiger Wirkung aufzuheben.''<ref>https://www.luzernerzeitung.ch/zentralschweiz/stadt-region-luzern/bezirksgericht-luzern-abendspaziergaenge-haben-fuer-ebikoner-arzt-ein-juristisches-nachspiel-ld.2326957</ref> Weil Heisler 2021 an nicht angemeldeten «Abendspaziergängen» in Luzern teilnahm, wurde er im August 2022 vom Bezirksgericht Luzern rechtskräftig verurteilt und musste eine Busse von 500 Franken bezahlen.<ref>https://www.pilatustoday.ch/zentralschweiz/luzern/corona-skeptischer-arzt-aus-ebikon-steht-vor-gericht-149743495</ref>
 
==Aktivitäten==
 
==Aktivitäten==
 
Die Gruppe betreibt eine Webseite, ist bei Youtube aktiv sowie im sozialen Netzwerk telegram. Verbreitet werden Mitteilungen und Videos, die ausschliesslich dem Zweck dienen, die in der wissenschaftlichen Medizin eingesetzten Nachweise zu einer SARS CoV-2 Infektion in Frage zu stellen, sowie die Impfungen gegen dieses Virus. Es finden sich keinerlei Hinweise oder Weblinks zu Gesundheits-Behörden oder Behandlungsleitlinien von ärztlichen Fachgesellschaften. Stattdessen wird auf ausgesuchte Quellen aus dem Spektrum der [[Impfgegner]] und [[Impfkritik]]er verwiesen, sowie auf fragwürdige "alternative" Medien wie etwa der österreichische rechtspopulistische Kanal [[AUF1 TV]].
 
Die Gruppe betreibt eine Webseite, ist bei Youtube aktiv sowie im sozialen Netzwerk telegram. Verbreitet werden Mitteilungen und Videos, die ausschliesslich dem Zweck dienen, die in der wissenschaftlichen Medizin eingesetzten Nachweise zu einer SARS CoV-2 Infektion in Frage zu stellen, sowie die Impfungen gegen dieses Virus. Es finden sich keinerlei Hinweise oder Weblinks zu Gesundheits-Behörden oder Behandlungsleitlinien von ärztlichen Fachgesellschaften. Stattdessen wird auf ausgesuchte Quellen aus dem Spektrum der [[Impfgegner]] und [[Impfkritik]]er verwiesen, sowie auf fragwürdige "alternative" Medien wie etwa der österreichische rechtspopulistische Kanal [[AUF1 TV]].
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