Im November 2023 untersagte die Landesmedienanstalt in Baden-Württemberg (LfK) aufgrund der Beurteilung der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) mit sofortiger Wirkung die Ausstrahlung über SRGT. Beanstandet wurde, dass SRGT täglich sechs Stunden redaktionelle Inhalte des Linzer Senders Auf1 verbreitet, und dass SRGT bei den vergebenen Programmplätzen keine redaktionelle Eigenständigkeit mehr hat. | Im November 2023 untersagte die Landesmedienanstalt in Baden-Württemberg (LfK) aufgrund der Beurteilung der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) mit sofortiger Wirkung die Ausstrahlung über SRGT. Beanstandet wurde, dass SRGT täglich sechs Stunden redaktionelle Inhalte des Linzer Senders Auf1 verbreitet, und dass SRGT bei den vergebenen Programmplätzen keine redaktionelle Eigenständigkeit mehr hat. |