:''..Spätestens ab August 2018 sollen die Beschuldigten über den „Schelm“-Verlag antisemitische und nationalsozialistische Bücher vertrieben haben, etliche davon Nachdrucke indizierter Werke. Damit hätten die Beschuldigten fortgesetzte Volksverhetzungsdelikte begangen. Die Bundesanwaltschaft spricht von „mehreren tausend im Ausland gedruckten Büchern mit strafrechtlich relevanten Inhalten“.''<ref>https://taz.de/Handel-mit-rechtsextremen-Buechern/!5858714/</ref> | :''..Spätestens ab August 2018 sollen die Beschuldigten über den „Schelm“-Verlag antisemitische und nationalsozialistische Bücher vertrieben haben, etliche davon Nachdrucke indizierter Werke. Damit hätten die Beschuldigten fortgesetzte Volksverhetzungsdelikte begangen. Die Bundesanwaltschaft spricht von „mehreren tausend im Ausland gedruckten Büchern mit strafrechtlich relevanten Inhalten“.''<ref>https://taz.de/Handel-mit-rechtsextremen-Buechern/!5858714/</ref> |