:''..Die Kernaussage der Anklageschrift: Die beiden Angeklagten sollen gemeinsam die Not kranker Menschen ausgenutzt haben. Manchen ihrer Patienten versprach die Heilpraktikerin eine "99,9-prozentige Heilung innerhalb von drei Monaten“, so die Anklageschrift. In Wirklichkeit, so die Staatsanwaltschaft, verfügt "das Präparat über keine pharmakologische Wirkung“. Insgesamt soll ein Schaden von rund einer halben Million entstanden sein..<br>..Riesige Gewinnspanne<br>Die Aufgabenaufteilung zwischen den beiden Angeklagten funktionierte im Wesentlichen so: Der Unternehmer stellte das Präparat BG-MUN zu Cent-Beträgen her und die Heilpraktikerin überzeugte ihre Patienten vom Kauf des teuren, aber wertlosen Mittels. Die Gewinnspanne der mutmaßlichen Betrüger war riesig. Die beiden Angeklagten sollen das Mittel BG-MUN jeweils für vierstellige Eurobeträge an die Patienten verkauft haben. Dem Präparat soll auch die nach § 21 AMG (Arzneimittelgesetz) erforderliche Zulassung gefehlt haben.<br>Heilpraktikerin als Professorin ausgegeben<br>Ein weiterer Anklagepunkt ist, dass sich die Angeklagte unberechtigt als "Professorin" ausgegeben haben soll. Die Urkunde für die Ehrenprofessur einer zweifelhaften Universität in den USA verschaffte der Heilpraktikerin der mitangeklagte Unternehmer im Jahr 2018..''<ref>https://www.br.de/nachrichten/bayern/landgericht-ingolstadt-betrug-mit-wirkungslosem-krebs-mittel,Safgn6c</ref> | :''..Die Kernaussage der Anklageschrift: Die beiden Angeklagten sollen gemeinsam die Not kranker Menschen ausgenutzt haben. Manchen ihrer Patienten versprach die Heilpraktikerin eine "99,9-prozentige Heilung innerhalb von drei Monaten“, so die Anklageschrift. In Wirklichkeit, so die Staatsanwaltschaft, verfügt "das Präparat über keine pharmakologische Wirkung“. Insgesamt soll ein Schaden von rund einer halben Million entstanden sein..<br>..Riesige Gewinnspanne<br>Die Aufgabenaufteilung zwischen den beiden Angeklagten funktionierte im Wesentlichen so: Der Unternehmer stellte das Präparat BG-MUN zu Cent-Beträgen her und die Heilpraktikerin überzeugte ihre Patienten vom Kauf des teuren, aber wertlosen Mittels. Die Gewinnspanne der mutmaßlichen Betrüger war riesig. Die beiden Angeklagten sollen das Mittel BG-MUN jeweils für vierstellige Eurobeträge an die Patienten verkauft haben. Dem Präparat soll auch die nach § 21 AMG (Arzneimittelgesetz) erforderliche Zulassung gefehlt haben.<br>Heilpraktikerin als Professorin ausgegeben<br>Ein weiterer Anklagepunkt ist, dass sich die Angeklagte unberechtigt als "Professorin" ausgegeben haben soll. Die Urkunde für die Ehrenprofessur einer zweifelhaften Universität in den USA verschaffte der Heilpraktikerin der mitangeklagte Unternehmer im Jahr 2018..''<ref>https://www.br.de/nachrichten/bayern/landgericht-ingolstadt-betrug-mit-wirkungslosem-krebs-mittel,Safgn6c</ref> |