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Als Inhaberin wird 2023 Janet Timm aus Güstrow genannt.<ref>Timm, Janet, Gleviner Straße 29, D-18273 Güstrow<br>Postanschrift Postfach 1150, D-18461 Güstrow<br>info@volldraht.de</ref> Als Hauptredakteuer wird Jörn Baumann genannt. Die genannte Adresse wurde mehrmals geändert. So wurde zuvor eine Anschrift in Dargun (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) genannt, und davor eine Adresse in Stocksee (Kreis Segeberg).  
 
Als Inhaberin wird 2023 Janet Timm aus Güstrow genannt.<ref>Timm, Janet, Gleviner Straße 29, D-18273 Güstrow<br>Postanschrift Postfach 1150, D-18461 Güstrow<br>info@volldraht.de</ref> Als Hauptredakteuer wird Jörn Baumann genannt. Die genannte Adresse wurde mehrmals geändert. So wurde zuvor eine Anschrift in Dargun (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) genannt, und davor eine Adresse in Stocksee (Kreis Segeberg).  
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Neben der Produktion der Zeitung und Webseite werden auch Flublätter mit Absendeadresse von Volldraht verteilt, zum Beispiel in Briefkästen.
 
==Maik Geikler a.k.a. „Großherzog Friedrich Maik“ und „König von Preußen“==
 
==Maik Geikler a.k.a. „Großherzog Friedrich Maik“ und „König von Preußen“==
 
Immobilienmakler Maik Geikler (geb. 1.11.1968 in Schwerin) gilt als einer der aktivsten Reichsbürger in Mecklenburg-Vorpommern. Er wählte die Phantasienamen "Großherzog Friedrich Maik 2 und "König von Preußen". Geikler behauptet, Enkel des Schweriner Großherzogs [https://de.wikipedia.org/wiki/Friedrich_Franz_IV._(Mecklenburg) Friedrich Franz IV.] zu sein, auf welchen er seinen Anspruch als Großherzog beider mecklenburgischen Staaten zurück führt. Laut eigenen Angaben sei er dabei von seiner Mutter, bei der es sich nach Geiklers Verständnis entweder um Barbara Prinzessin von Preußen oder Karin von Schaper handeln muss, aus Sicherheitsgründen bei einer mit dieser befreundeten Familie untergebracht worden. Bekannt wurde ihm dies dabei erst kurz vor dem Tod seiner Adoptivmutter, welche ihm angeblich eine Abstammungsurkunde und einen Besitznachweis für das Fürstentum Ratzeburg übergab.<ref>Volldraht.de: [https://www.volldraht.de/index.php/recht/83-reoganisation-mecklenburg/2193-mecklenburg-im-wandel-reorganisation-des-grossherzogthum-mecklenburg-strelitz Mecklenburg im Wandel – Reorganisation des Großherzogthum Mecklenburg-Strelitz] Artikel vom 25. April 2019</ref> Geikler erklärte sich letztlich am 21. Juli 2019 im Rahmen seiner behaupteten Erbrechte selbst zum Großherzog.<ref>Volldahrt.de: [https://www.volldraht.de/index.php/recht/83-reoganisation-mecklenburg/2475-proklamation-grossherzogtum-mecklenburg Öffentliche Bekanntmachung – Großherzogtum Mecklenburg Schwerin und Strelitz] Meldung vom 21. Juli 2019</ref>
 
Immobilienmakler Maik Geikler (geb. 1.11.1968 in Schwerin) gilt als einer der aktivsten Reichsbürger in Mecklenburg-Vorpommern. Er wählte die Phantasienamen "Großherzog Friedrich Maik 2 und "König von Preußen". Geikler behauptet, Enkel des Schweriner Großherzogs [https://de.wikipedia.org/wiki/Friedrich_Franz_IV._(Mecklenburg) Friedrich Franz IV.] zu sein, auf welchen er seinen Anspruch als Großherzog beider mecklenburgischen Staaten zurück führt. Laut eigenen Angaben sei er dabei von seiner Mutter, bei der es sich nach Geiklers Verständnis entweder um Barbara Prinzessin von Preußen oder Karin von Schaper handeln muss, aus Sicherheitsgründen bei einer mit dieser befreundeten Familie untergebracht worden. Bekannt wurde ihm dies dabei erst kurz vor dem Tod seiner Adoptivmutter, welche ihm angeblich eine Abstammungsurkunde und einen Besitznachweis für das Fürstentum Ratzeburg übergab.<ref>Volldraht.de: [https://www.volldraht.de/index.php/recht/83-reoganisation-mecklenburg/2193-mecklenburg-im-wandel-reorganisation-des-grossherzogthum-mecklenburg-strelitz Mecklenburg im Wandel – Reorganisation des Großherzogthum Mecklenburg-Strelitz] Artikel vom 25. April 2019</ref> Geikler erklärte sich letztlich am 21. Juli 2019 im Rahmen seiner behaupteten Erbrechte selbst zum Großherzog.<ref>Volldahrt.de: [https://www.volldraht.de/index.php/recht/83-reoganisation-mecklenburg/2475-proklamation-grossherzogtum-mecklenburg Öffentliche Bekanntmachung – Großherzogtum Mecklenburg Schwerin und Strelitz] Meldung vom 21. Juli 2019</ref>
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