Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
162 Bytes hinzugefügt ,  12:34, 25. Jan. 2023
Zeile 58: Zeile 58:     
Das "Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)" [http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/uwg_2004/gesamt.pdf Wortlaut] kann ebenfalls anwendbar sein: ''"§ 4. Unlauter handelt insbesondere, wer 2. geschäftliche Handlungen vornimmt, die geeignet sind, geistige oder körperliche Gebrechen, das Alter, die geschäftliche Unerfahrenheit, die Leichtgläubigkeit, die Angst oder die Zwangslage von Verbrauchern auszunutzen."''
 
Das "Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)" [http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/uwg_2004/gesamt.pdf Wortlaut] kann ebenfalls anwendbar sein: ''"§ 4. Unlauter handelt insbesondere, wer 2. geschäftliche Handlungen vornimmt, die geeignet sind, geistige oder körperliche Gebrechen, das Alter, die geschäftliche Unerfahrenheit, die Leichtgläubigkeit, die Angst oder die Zwangslage von Verbrauchern auszunutzen."''
 +
 +
Siehe auch "Fall Katzenkönig".<ref>https://www.lto.de/recht/feuilleton/f/aberglaube-hellsehen-magie-bgh-katzenkoenig-justiz-straftrecht-rechtsgeschichte/</ref>
    
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==
22.547

Bearbeitungen

Navigationsmenü