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Am 10. April 2020 lehnte das Bundesverfassungsgericht den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung als unzulässig ab.
 
Am 10. April 2020 lehnte das Bundesverfassungsgericht den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung als unzulässig ab.
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In Folge erließ Beate Bahne als Privatperson eine so genannte „Corona-Verordnung“. Außerdem verbreitete sie, von dem „lauteste[n] Polizeihelikopter aller Zeiten“ verfolgt zu werden.  
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In Folge erließ Beate Bahne als Privatperson eine so genannte „Corona-Verordnung“. Außerdem verbreitete sie, von dem „lauteste[n] Polizeihelikopter aller Zeiten“ verfolgt zu werden. Am 19. Dezember verbreitete eine etwa ein Jahr alte Falschnachricht, nach der in Pfizer/Biontech Impfstoffen Substanzen zu finden seien, die für die Anwendung beim Menschen nicht zugelassen seien. Correctiv stellte dis bereits 2021 richtig.<ref>https://correctiv.org/faktencheck/2021/12/23/nein-der-biontech-impfstoff-enthaelt-keine-inhaltsstoffe-die-nicht-fuer-menschen-zugelassen-sind/</ref>
 
   
===Unterbringung nach PsychKHG BaWü===
 
===Unterbringung nach PsychKHG BaWü===
 
Eine zweitägige Einweisung in eine psychiatrische Klinik am 12. April 2020 führte zu weiteren Presseberichten und einer Resonanz in so genannten „alternativen Medien“. Nach Presseberichten sei sie an ihrer Wohnanschrift auf die Straße gegangen und habe Autofahrer angehalten mit der Bitte die Polizei zu rufen, da sie sich von zwei mutmaßlichen Killern verfolgt fühle. Auch habe ein Auto ihre Garageneinfahrt blockiert.<ref>https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_87699240/corona-polizei-bringt-coronoia-anwaeltin-beate-bahner-in-die-psychiatrie-.html</ref> Die Rhein-Neckar-Zeitung berichtete, dass sie der Polizei gegenüber „einen sehr verwirrten Eindruck gemacht“ habe, und gegen ihren Willen in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht worden sei.<ref>https://www.rnz.de/nachrichten/heidelberg_artikel,-nach-aufruf-zu-corona-demo-heidelberger-anwaeltin-in-psychiatrischer-einrichtung-update-_arid,508747.html</ref> Das baden-würtembergische Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz – PsychKHG) in der Fassung vom 25. November 2014/25. Juni 2019 regelt die Einschränkungen von Grundrechten psychisch Kranker. Im Landesgesetz heißt es:  
 
Eine zweitägige Einweisung in eine psychiatrische Klinik am 12. April 2020 führte zu weiteren Presseberichten und einer Resonanz in so genannten „alternativen Medien“. Nach Presseberichten sei sie an ihrer Wohnanschrift auf die Straße gegangen und habe Autofahrer angehalten mit der Bitte die Polizei zu rufen, da sie sich von zwei mutmaßlichen Killern verfolgt fühle. Auch habe ein Auto ihre Garageneinfahrt blockiert.<ref>https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_87699240/corona-polizei-bringt-coronoia-anwaeltin-beate-bahner-in-die-psychiatrie-.html</ref> Die Rhein-Neckar-Zeitung berichtete, dass sie der Polizei gegenüber „einen sehr verwirrten Eindruck gemacht“ habe, und gegen ihren Willen in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht worden sei.<ref>https://www.rnz.de/nachrichten/heidelberg_artikel,-nach-aufruf-zu-corona-demo-heidelberger-anwaeltin-in-psychiatrischer-einrichtung-update-_arid,508747.html</ref> Das baden-würtembergische Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz – PsychKHG) in der Fassung vom 25. November 2014/25. Juni 2019 regelt die Einschränkungen von Grundrechten psychisch Kranker. Im Landesgesetz heißt es:  
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