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==Zitat TAZ-Artikel==

Handel mit rechtsextremen Büchern
:Karlsruhe durchsucht Naziverlag
Die Bundesanwaltschaft geht gegen einen rechten Verlag vor und nimmt einen Betreiber fest. Er soll verbotene NS-Werke verkauft haben.


BERLIN taz | Es sind Pamphlete von NS-Ideologe Alfred Rosenberg, „Handblätter“ der SS oder ein Aufsatz des Holocaustleugners Horst Mahler, die der rechtsextreme Versand „Der Schelm“ derzeit feilbietet. Am Mittwoch ging die Bundesanwaltschaft gegen die Betreiber vor und ließ den Sachsen Matthias B. in Röderaue festnehmen.

Matthias B., der zumindest früher bei der NPD aktiv war, habe bei dem Verlag eine „herausgehobene Funktion“ innegehabt, teilte die Bundesanwaltschaft mit. Der Enddreißiger habe über das Internet eingegangene Bestellungen bearbeitet und andere Gruppenmitglieder zum Versand der Bücher angewiesen.

Neben Matthias B. wurden drei weitere Beschuldigte in Sachsen und Brandenburg durchsucht. Nach taz-Informationen soll einer von ihnen der Leipziger Enrico B. sein, ebenfalls ein früherer NPD-Mann. Die Bundesanwaltschaft hängt den Fall hoch: Sie wirft dem Quartett die Bildung einer rechtsextremistischen kriminellen Vereinigung vor.

Spätestens ab August 2018 sollen die Beschuldigten über den „Schelm“-Verlag antisemitische und nationalsozialistische Bücher vertrieben haben, etliche davon Nachdrucke indizierter Werke. Damit hätten die Beschuldigten fortgesetzte Volksverhetzungsdelikte begangen. Die Bundesanwaltschaft spricht von „mehreren tausend im Ausland gedruckten Büchern mit strafrechtlich relevanten Inhalten“.

Als Verantwortlicher für den Verlag wurde lange Zeit der Dresdner Rechtsextreme Adrian P. angenommen, der sich nach Osteuropa abgesetzt haben soll. Als Sitz gab der Verlag zuletzt eine Adresse in Thailand an – was ihm nun auch nicht mehr half.

Bereits im Dezember 2020 hatte das LKA Sachsen in Leipzig und Umgebung mehrere Beschuldigte des Verlags durchsucht. In einer Lagerhalle wurden damals rund 80 Paletten mit tausenden zumeist indizierten Büchern entdeckt, darunter Nachdrucke von Hitlers „Mein Kampf“. Die Bundesanwaltschaft hatte das Verfahren nach eigener Auskunft dann am 14. Mai 2021 übernommen.


SCHWERPUNKT NEONAZIS
PolitikDeutschland
1. 6. 2022
KONRAD LITSCHKO
Redaktion Inland


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