| Zur Internetdomain Verbraucherschutz.de existierte bis 2014 ein entsprechender Artikel in der deutschsprachigen Wikipedia, der jedoch wegen Irrelevanz gelöscht wurde. | | Zur Internetdomain Verbraucherschutz.de existierte bis 2014 ein entsprechender Artikel in der deutschsprachigen Wikipedia, der jedoch wegen Irrelevanz gelöscht wurde. |
− | Ungefähr ab 2011 führte man bei Verbraucherschutz.de ein Siegel ein: ''Empfohlen, Ausgabe 2011, Verbraucherschutz.de''<ref name="openjur-623107">[http://openjur.de/u/623107.html OLG Dresden, Urteil Az. 14 U 167/12 vom 3. Juli 2012 = openJur 2012, 623107]</ref>, welches von zahlenden Unternehmenskunden für ihre Produktwerbung genutzt wurde. Das Siegel in der ersten Variante erweckte den Anschein einer objektiven Überprüfung und als Erkenntnis darauf folgenden Empfehlung. Für den Erhalt des Siegels wurde jedoch keine Prüfung durchgeführt,<ref name=Computerbild>http://www.computerbild.de/artikel/Pressemitteilung-04-Juli-2012-7604537.html</ref> sondern es war lediglich eine Zahlung an die PFirma Patronus UG zu leisten, dessen Geschäftsführer Jens Ivan war.<ref>http://www.netz-trends.de/id/1915/chapter/1/verbraucherschutzde-im-netz-trendsde-Interview--Teil-zwei-der-Serie-10-Jahre-nach-Platzen-der-Internetblase/</ref> Die Firma Unister nutze beispielsweise das Siegel. | + | Ungefähr ab 2011 führte man bei Verbraucherschutz.de ein Siegel ein: ''Empfohlen, Ausgabe 2011, Verbraucherschutz.de''<ref name="openjur-623107">[http://openjur.de/u/623107.html OLG Dresden, Urteil Az. 14 U 167/12 vom 3. Juli 2012 = openJur 2012, 623107]</ref>, welches von zahlenden Unternehmenskunden für ihre Produktwerbung genutzt wurde. Das Siegel in der ersten Variante erweckte den Anschein einer objektiven Überprüfung und als Erkenntnis darauf folgenden Empfehlung. Für den Erhalt des Siegels wurde jedoch keine Prüfung durchgeführt,<ref name=Computerbild>http://www.computerbild.de/artikel/Pressemitteilung-04-Juli-2012-7604537.html</ref> sondern es war lediglich eine Zahlung an die Firma Patronus UG zu leisten, dessen Geschäftsführer Jens Ivan war.<ref>http://www.netz-trends.de/id/1915/chapter/1/verbraucherschutzde-im-netz-trendsde-Interview--Teil-zwei-der-Serie-10-Jahre-nach-Platzen-der-Internetblase/</ref> Die Firma Unister nutze beispielsweise das Siegel. |
| <ref>http://www.wiwo.de/unternehmen/unister-die-dubiosen-methoden-des-reiseriesen-seite-2/5212200-2.html</ref> Dem Unternehmen wurde die Werbung wegen Irreführung im Jahr 2012 vom Oberlandesgericht Dresden untersagt.<ref>https://web.archive.org/web/20121021203837/http://www.mdr.de/nachrichten/verbraucherschutz114.html</ref> Die Tageszeitung Die Welt bezeichnete Unister 2012 in diesem Zusammenhang als „''Abzock-Imperium''”<ref>http://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/article107707228/Die-Machenschaften-des-Abzock-Imperiums-Unister.html</ref> auch die Wirtschaftswoche berichtete kritisch.<ref>http://www.wiwo.de/unternehmen/dienstleister/reiseportale-unister-hat-das-vertrauen-verspielt/6833376.html</ref> Das Siegel wurde nach dem Prozess modifiziert, die Änderungen waren aber nur geringfügig. Das Siegel hatte weiterhin Stempelform, die dadurch bestehende Irreführung vermeindlicher Verbraucher zog eine Klage der Verbraucherzentralen nach sich. Nach dem Ende des Rechtsstreits zwischen dem Verein VBS und den Verbraucherzentralen vor dem Oberlandesgericht Celle wurde das Siegel nochmals verändert und als Siegel zum Serviceversprechen umbenannt.<ref>http://verbraucherschutz.de/verbraucherschutz-de-beendet-rechtsstreit-mit-den-verbraucherzentralen/</ref> Eine Überprüfung des jeweiligen Unternehmens findet im Vorfeld weiterhin nicht statt, sondern die Vergabe des Siegels ist lediglich an ein Serviceversprechen gebunden. 2013 teilte man auf Verbraucherschutz.de mit: | | <ref>http://www.wiwo.de/unternehmen/unister-die-dubiosen-methoden-des-reiseriesen-seite-2/5212200-2.html</ref> Dem Unternehmen wurde die Werbung wegen Irreführung im Jahr 2012 vom Oberlandesgericht Dresden untersagt.<ref>https://web.archive.org/web/20121021203837/http://www.mdr.de/nachrichten/verbraucherschutz114.html</ref> Die Tageszeitung Die Welt bezeichnete Unister 2012 in diesem Zusammenhang als „''Abzock-Imperium''”<ref>http://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/article107707228/Die-Machenschaften-des-Abzock-Imperiums-Unister.html</ref> auch die Wirtschaftswoche berichtete kritisch.<ref>http://www.wiwo.de/unternehmen/dienstleister/reiseportale-unister-hat-das-vertrauen-verspielt/6833376.html</ref> Das Siegel wurde nach dem Prozess modifiziert, die Änderungen waren aber nur geringfügig. Das Siegel hatte weiterhin Stempelform, die dadurch bestehende Irreführung vermeindlicher Verbraucher zog eine Klage der Verbraucherzentralen nach sich. Nach dem Ende des Rechtsstreits zwischen dem Verein VBS und den Verbraucherzentralen vor dem Oberlandesgericht Celle wurde das Siegel nochmals verändert und als Siegel zum Serviceversprechen umbenannt.<ref>http://verbraucherschutz.de/verbraucherschutz-de-beendet-rechtsstreit-mit-den-verbraucherzentralen/</ref> Eine Überprüfung des jeweiligen Unternehmens findet im Vorfeld weiterhin nicht statt, sondern die Vergabe des Siegels ist lediglich an ein Serviceversprechen gebunden. 2013 teilte man auf Verbraucherschutz.de mit: |