Ursprünglich forderte die Verfassunggebende Versammlung von neuen Mitgliedern einen dem "Ariernachweis" ähnlichen, lückenlosen Nachweis der Blutlinie bis in das Jahr 1914. Wer diesen Nachweis nicht erbringen kann, darf an der Reichsbürgerbewegung nicht teilnehmen. Die entsprechende Regelung wurde inzwischen wieder von den eigenen Webseiten gelöscht.<ref>[https://www.verfassunggebende-versammlung.com/verfassunggebende-versammlung/anmeldung/ Anmeldung zur VV]</ref> | Ursprünglich forderte die Verfassunggebende Versammlung von neuen Mitgliedern einen dem "Ariernachweis" ähnlichen, lückenlosen Nachweis der Blutlinie bis in das Jahr 1914. Wer diesen Nachweis nicht erbringen kann, darf an der Reichsbürgerbewegung nicht teilnehmen. Die entsprechende Regelung wurde inzwischen wieder von den eigenen Webseiten gelöscht.<ref>[https://www.verfassunggebende-versammlung.com/verfassunggebende-versammlung/anmeldung/ Anmeldung zur VV]</ref> |